@Chefdecuisine Meine Güte, da wirfst Du a) eine ganze Menge in einen Topf, was dort nicht hinein gehört und b) konstruierst Du abstruse Dinge.
Aber gut, fangen wir mal an
Chefdecuisine schrieb: Das Bundesverfassungsgericht hat dazu explizit erklärt, das von Hitler und dem Vatikan abgeschlossene Reichskonkordat ist für die Bundesrepublik weiter verbindlich. Danach sind kirchliche Würdenträger staatlichen gleichgestellt. Dementsprechend führen Finanzämter Kirchensteuern ab.
Die Amtskirchen (Begriff beachten!) haben Anspruch auf Sitze in den Kontrollgremien des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und dort auf Mitbestimmung über progammatische Grundlagen. Die Sozialetats werden annähernd hälftig den Amtskirchen ausgehändigt, die damit hoheitliche Funktionen ausüben.
Nein, denn nach Artikel 5 des Reichskonkordates, genießen sie nur den gleichen Schutz, wie Staatsbeamte, was etwas Anderes ist, als eine Gleichstellung, schließlich werden sie ja auch den Kirchen bezahlt, nicht vom Staat. Eine Gleichstellung würde bedeuten, dass sie hoheitliche Rechte ausüben dürften und genau das, dürfen sie nicht.
Nebenbei hat das Grundgesetz den Ländern Möglichkeiten gegeben, von diesen Regelungen abzuweichen, nämlich dann, wenn Bestimmungen des Reichskonkordats im Widerspruch zu nationalem Verfassungsrecht stehen.
Was die Sitze der Kirchen in den Kontrollgremien des öffentlich-rechtlichen Rundfunks betrifft, kann man das durchaus kritisch sehen, nur sollte man dabei nicht vergessen, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk nur ein Teil der deutschen Rundfunkmedien ist, wodurch keine monopolistische Einflussnahme möglich ist. Desweiteren haben die Kirchen auch keine Sitzmehrheit in den Kontrollgremien, so dass sie lediglich partiziepieren, nicht aber allein kontrollieren können.
An kirchliche Organisationen weitergeleitete Gelder begründen sicherlich nicht die Ausübung hoheitlicher Rechte, sondern werden für caritative Einrichtungen benutzt, welche somit ebenso einer teilstaatlichen Kontrolle unterliegen.
Chefdecuisine schrieb: Erstens wirken die Amtskirchen auf die Gesetzgebung ein,
Wenn sie das tun, dann lediglich, als Teil der gesellschaftlichen Landschaft, was ihr gutes Recht in einem demokratischen Staat ist. Das machen andere Organisationen ebenfalls, wie etwa Industrie, Finanzwesen und Parteien. Keinesfalls aber können sie die Gesetzgebung allein diktieren.
Chefdecuisine schrieb:
zweitens vertreten die Nachfolgeorganisationen der Centrumspartei nach wie vor die Auffassung, der parlamentarische Arm des organisierten Christentums zu sein (C im Namen beachten!), und lassen sich in jeder nur denkbaren Weise in ihrer politischen Programmatik auf biblisches Gedankengut zurückführen,
Völlig unerheblich, da die "C" Parteien erstens keine Nachfolgeorganisationen der ehemaligen (katholischen) Zentrumspartei sind, b) es die Zentrumspartei, als eigenständige Partei noch gibt und c) es den Parteien frei steht, was sie in ihre Wahlprogramme schreiben. Schließlich stellen Wahlprogramme keine verbindliche Rechtsprechung dar.
Chefdecuisine schrieb: ,
drittens vertreten nicht wenige Publikumsmagneten der C-Parteien wie beispielsweise dieser Guttenberg die Aufnahme des christlichen (und nur dieses) Gottesbezugs in die Verfassung,
Auch Guttenberg ist nicht gesetzgebend. Er kann vertreten, was er will, geltendes Recht ist das trotzdem nicht und es wird auch niemand genötigt, ihn oder eine der C-Parteien zu wählen.
Chefdecuisine schrieb:
viertens über die Kirchen über ihre Suborganisationen direkt staatliche Gewalt aus, die nur internen Maßgaben und keinen gesetzlich geregelten folgt, beispielsweise im Umgang mit Obdachlosen,
Blödsinn, da auch kirchlich-caritative Organisationen der geltenden säkularen Rechtsprechung unterliegen.
Chefdecuisine schrieb:
fünftens üben christliche Würdenträger auf dem Land der Sharia ähnliche Gerichtsgewalt aus, wie beispielsweise Heiratswilligen gegenüber, wenn der Pfaffe genau wissen will, wo der Bräutigam die Braut schon überall berührt hat, aber auch über den Beichtstuhl,
Wieder Blödsinn, schließlich wird niemand gezwungen kirchlich zu heiraten. Desweiteren ist es auch nicht mit Strafe bedroht, wenn Brautpaare dem Priester irgendwelche Märchen erzählen, oder gar die Auskunft verweigern.
Chefdecuisine schrieb:
sechstens üben kirchliche Würdenträger wie Diakone erheblichen Einfluss auf Justizpersonal aus, das ganz gerne über die deutsche Telefonokratie Verfahren im Hintergrund abspricht.
Das ist erstmal nur eine Behauptung. Wenn Du sie beweisen kannst, bist Du sogar verpflichtet strafbares Handeln anzuzeigen. Keinesfalls aber sind kirchliche Würdenträger gegenüber Landes- und/oder Bundesbeamten weisungsbefugt.
Chefdecuisine schrieb:
Das ist mir alles zu viel für einen sich als säkular verkaufenden modernen Staat des 21. JH
PS Man behauptet zwar gern, es habe eine Aufklärung stattgefunden, aber ich denke mal, mehr als eine Worthülse ist das letztlich auch nicht wirklich.
Das ist Deine Privatansicht, die Du gern vertreten kannst, was sie aber nicht unbedingt relevanter macht.
Es hat sehr wohl eine Aufklärung stattgefunden, da niemand gezwungen werden kann, Kirchensteuer zu bezahlen, bzw. Mitglied einer Glaubensgemeinschaft zu sein, da kirchliche Würdenträger und Organisationen nicht das Handeln des Staates bestimmen, noch die Rechtsprechung, oder gar die Durchsetzung der staatlichen Gewalt.