Darf man in Kaufhäusern die Jacke ausziehen?
05.12.2011 um 13:27Man kann sie doch in den Wagen legen ... ich pack da auch immer Tasche und so Kram rein. Klar, hoch heben musst dus an der Kasse.
raupsi-ya schrieb:Wenn ich lustig bin, könnte ich auch meine Schuhe ausziehenNein aus hygienischen Grüden darfst du auf jeden fall in Lebensmittelmärkten nicht Barfuß rumlaufen! xD#
GilbMLRS schrieb:Scheiße ey, demnächst kommt die Frage, ob man auch nach 19 Uhr noch naschen darf :DWAS??? Man darf nicht nach 19 Uhr naschen. Das glaub ich nicht. Ich mach lieber ne Umfrage nicht das ich mich noch Strafbar mache...
Das Entkleiden in Kaufhäusern und Läden welche mit Lebensmitteln handel ist nur dann zulässig wenn, a. die sich entkleidende Person min. 18 Jahre alt, weiblich und sexy ist. Personen mit unangenehmen Gerüchen, dreckiger Kleidung und oder offen liegenden Wunden ist dies nicht gestattet. Zuwiderhandlung kann mit Freiheitsstrafen von bis zu 3 Jahren oder Geldstrafen bis 50.000 Euro bestraft werden.
Die Rechtsprechung sieht so ausDas kann ich bestätigen. Mein Schwager wurde erst letztes Wochenende mit entkleideter Jacke im Karstadt aufgegriffen. Er ist erstmal auf Kaution draußen, aber wir hoffen, dass die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen einstellt. Es ist zum Glück sein erstes Vergehen dieser Art.
§ 284 a. Abs. 4.2 II
Das Entkleiden in Kaufhäusern und Läden welche mit Lebensmitteln handel ist nur dann zulässig wenn, a. die sich entkleidende Person min. 18 Jahre alt, weiblich und sexy ist. Personen mit unangenehmen Gerüchen, dreckiger Kleidung und oder offen liegenden Wunden ist dies nicht gestattet. Zuwiderhandlung kann mit Freiheitsstrafen von bis zu 3 Jahren oder Geldstrafen bis 50.000 Euro bestraft werden.