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Ratko Mladic - Verhandlung oder nicht Verhandlung?
02.06.2011 um 12:21Die meisten werden sicher mitbekommen haben, dass jüngst der serbische Ex-General Ratko Mladic verhaftet wurde. Man wirft ihm die persönliche Verantwortung für schwerste Verbrechen in den Balkan-Kriegen Ende des 20. Jahrhunderts vor, unter anderem das berühmt-berüchtigte Massaker von Srebrenica. Mladic gelang es jedoch (höchstwahrscheinlich nicht ohne eine Reihe von Helfern aus allen Teilen der Gesellschaft) sich über lange Jahre einer Strafverfolgung zu entziehen.
Nach seiner Festnahme sollte er folgerichtig an den internationalen Gerichtshof in Den Haag ausgeliefert werden (was mittlerweile auch geschehen ist).
Doch schon kurz nach seiner Verhaftung hies es, Mladic sei ja so krank, man dürfe ihn nicht ausliefern und schon gar nicht einer Gerichtsverhandlung unterziehen...
Auch jetzt, obwohl er bereits nach Den Haag ausgeliefert wurde, gibt es immer noch Behauptungen, Mladic sei zu krank für eine Verhandlung (angebliche Krebserkrankung und in der Vergangenheit erlittener Schlaganfall).
Ungeachtet nun der Ãœberlegung, ob das ein taktischer Schachzug des Verteidigers ist oder ob Mladic wirklich krank ist:
Sollte, gerade bei derartig hochkarätigen, mutmaßlichen Massenmördern, denen man schwerste Verbrechen vorwirft, solch ein leichter Ausweg bestehen?
Ein einfaches:,,Nee, den können wir nicht verhandeln/verurteilen, der ist krank"?
Obwohl er seinerseits nicht die geringste Gnade gegenüber seinen mutmaßlichen Opfern zeigte?
Oder darf es da keinen Unterschied geben, muss ganz klar gelten: Solange die Person noch geistig in der Lage ist, ihre Situation zu begreifen, muss auch die Verhandlung und die Strafe erfolgen?
Mladic steht hier übrigens stellvertretend auch für andere, mutmaßliche Massenmörder in anderen Staaten.
Nach seiner Festnahme sollte er folgerichtig an den internationalen Gerichtshof in Den Haag ausgeliefert werden (was mittlerweile auch geschehen ist).
Doch schon kurz nach seiner Verhaftung hies es, Mladic sei ja so krank, man dürfe ihn nicht ausliefern und schon gar nicht einer Gerichtsverhandlung unterziehen...
Auch jetzt, obwohl er bereits nach Den Haag ausgeliefert wurde, gibt es immer noch Behauptungen, Mladic sei zu krank für eine Verhandlung (angebliche Krebserkrankung und in der Vergangenheit erlittener Schlaganfall).
Ungeachtet nun der Ãœberlegung, ob das ein taktischer Schachzug des Verteidigers ist oder ob Mladic wirklich krank ist:
Sollte, gerade bei derartig hochkarätigen, mutmaßlichen Massenmördern, denen man schwerste Verbrechen vorwirft, solch ein leichter Ausweg bestehen?
Ein einfaches:,,Nee, den können wir nicht verhandeln/verurteilen, der ist krank"?
Obwohl er seinerseits nicht die geringste Gnade gegenüber seinen mutmaßlichen Opfern zeigte?
Oder darf es da keinen Unterschied geben, muss ganz klar gelten: Solange die Person noch geistig in der Lage ist, ihre Situation zu begreifen, muss auch die Verhandlung und die Strafe erfolgen?
Mladic steht hier übrigens stellvertretend auch für andere, mutmaßliche Massenmörder in anderen Staaten.