@Kc Kc schrieb am 22.04.2013:Man muss sich also fragen: Wieweit sind denn die Arbeitslosen und geringfügig Beschäftigten in Deutschland qualifiziert für angebotene Jobs?
Nein, man sollte sich als AG erstmal fragen, wieweit mein AN mindestens qualifiziert sein muss!
Als Gegenbeispiel zu deinem, folgendes: ich las, als ich beim Bund fertig war eine Stellenanzeige "Ausbildungsplatz zur Gebäudereinigungskraft, Abitur und FS Kl. 2 bed."
Ist das noch normal?
Kc schrieb am 22.04.2013:Wenn jemand schon Schwierigkeiten hat, seinen eigenen Namen zu schreiben und nur gut schwere Sachen schleppen kann, überspitzt ausgedrückt, dann kann ich den auch nicht in einem großen Chemieunternehmen als Abteilungsleiter beschäftigen.
Das ist richtig, den kann ich dann aber zum steinekloppen einsetzen, ihm eonen fairen Lohn zahlen statt mir dafür 2 Polen zu suchen die zusammen weniger verdienen als der eine!
Das ist nämlich unser eigentliches Problem...