@insideman Das ist ja alles richtig, was du schreibst.
Und das sehe ich im Prinzip genauso.
Aber es ändert einfach nichts an der Tatsache, dass Gesetze nicht beliebig geändert und aufgrund von Emotionalität ausgelegt werden dürfen.
Wenn ich mir denke:,,Das Arschloch lass ich da oben versauern" oder ,,den hol ich jetzt runter, wenn er springt, sein Pech", dann ist das vielleicht emotional nachvollziehbar - aber rechtlich verboten.
Vor allem dann, wenn ich JVA-Angehöriger oder Polizist bin.
Dann ist es mein gesetzlicher Auftrag, meine gesetzliche Pflicht, soweit wie möglich seine körperliche und geistige Unversehrtheit zu wahren. Ohne Ansehen dessen, wer er ist und was er getan hat.
In dieser Zwickmühle steckt man. Einerseits will man ihn vielleicht runterschießen, andererseits muss man dafür sorgen, dass er nicht vom Dach springt.
Und auch, wenn ich nur Verachtung für diesen Mederake übrig habe - ich bin weiterhin fest davon überzeugt, dass wir uns in einem Rechtsstaat, der auf Menschenrechte baut, nicht einfach auf emotionale Schnellschüsse verlegen und unsere Menschlichkeit aufgeben, weil ein Täter selbst unmenschlich handelte.