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Erstattung von Kontoführungsgebühren
13.10.2021 um 14:27Wie handelt Ihr in dieser Angelegenheit? Holt Ihr euch die Gebühren zurück bzw. versucht es, oder eher nicht?
Sparkassen- und BankgebührenQuelle: https://www.test.de/Die-zehn-gemeinsten-Bankgebuehren-So-schuetzen-Sie-sich-vor-Extrakosten-4863720-0/
Erstattung rechtswidriger Erhöhungen
So hat der Bundesgerichtshof geurteilt
Im April 2021 fiel das spektakuläre Urteil des Bundesgerichtshofs zu Gebührenerhöhungen ohne ausdrückliche Zustimmung von Kunden. Geklagt hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv). Die Verbraucherschützer forderten ein gerichtliches Verbot der Änderung von Vertragsbedingungen nur durch Mitteilung an den Kunden.
Werdet Ihr in dieser Sache aktiv und holt euch die Gebühren zurück?
Hauptaussage des BGH-Urteils: Für Preiserhöhungen oder sonst ungünstige Veränderungen der Bedingungen von Banken und Sparkassen reicht es nicht aus, wenn Kunden nicht widersprechen.
Begründung: Klare Ansage der Bundesrichter: Schweigen ist keine Zustimmung. „Die Klausel läuft (...) auf eine einseitige, inhaltlich nicht eingegrenzte Änderungsbefugnis (...) hinaus“, heißt es in der Urteilsbegründung.
Folge: So ziemlich alle Gebührenerhöhungen von Banken und Sparkassen sind unwirksam. Kunden müssen nur die bei Kontoeröffnung gültigen Preise zahlen.
Erstattung bis zehn Jahre zurück
Zunächst dachten Verbraucherschützer, Anwälte und wir: Die Forderung auf Erstattung vor 1.1.2018 gezahlter Beträge ist bereits verjährt. Doch dann urteilte der Europäische Gerichtshof in mehreren Fällen: Wurden die Gebühren auf Basis missbräuchlicher Klauseln wie der über Bedingungsänderungen gezahlt, darf die Erstattungsforderung nicht verjähren, solange Verbraucher nicht erkennen konnten, dass sie ein Recht auf Erstattung haben.
Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 10.06.2021
Aktenzeichen: C-609/19
Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 10.06.2021
Aktenzeichen: C-776/19 bis C-782/19