EZTerra schrieb:Nun ist mir öfter aufgefallen, zuletzt im Wald, da kam mir eine berittene Polizeistreife entgegen und eins der Viechers hat ordentlich abgeseilt.
EZTerra schrieb:ich hab mal ne anfrage ans ordungsamt geschickt. mal sehen was die antworten... *gespanntbin* :D
Wald.
Ich nehme an die Missetat des Beamtenpferdes geschah auf einem öffentlichen
Waldweg.
Damit hat sich deine Beschwerde schon in Luft aufgelöst.
Was du erlebt hast - hab ich schon vor drei oder vier Jahren mit den Behörden durch gekaut - ne zivile Reiterin weigerte sich auf einer öffentlichen Straße die Pferdeäpfel weg zu räumen, obwohl die in Verbindung mit Regen wie Schmierseife werden.
Da freut sich jeder Motorradfahrer.
Meine Anfrage bei den Behörden wurde wie folgt ( sinngemäß ) beantwortet:
"Im Grunde genommen ist JEDER der sich auf öffentlichen Strassen und Wegen bewegt ( egal womit ) verpflichtet - im Rahmen der Verkehrswege-Sicherungspflicht sämtlichen Dreck und verursachte Hinterlassenschaften unverzüglich zu entfernen.
Steht auch so in der STVO.
Aber: Wenn es in unmittelbarer Umgebung deines Wohnortes deshalb ( wegen sowas eben ) zu einem Unfall kommt, trägst du eine Teilschuld. Jeder Verkehrsteilnehmer hat seine Fahrweise den Straßenverhältnissen an zu passen - und wenn ich weiß das es in meiner Umgebung Reitställe gibt, und i-wo Am Straßenrand das Warnschild "Vorsicht Reiter" steht - muß ich immer mit sowas rechnen.
Gleiches gilt auch für Ackerdreck und Erde wenn neben den Strassen landwirtschaftlich genutzte Flächen liegen.
( wenn die Schlepper der Landwirte beim Verlassen der Felder den Dreck zweispurig in dicken Brocken auf der Strasse verteilen )
In der Vergangenheit war es hier im Lande so, das Pferde keinerlei Erkennungsmerkmale tragen mussten - wie auch.
Man kann ja so nem Gaul kein Kennzeichen auf den Arsch nageln....
Seit gut drei Jahren ist es aber Vorschrift das JEDES Pferd welches in einem anerkannten Reitstall sein Dasein fristet dort registriert sein muß, und außerhalb des Reitstalles links und rechts eine deutlich lesbare, große weiße Plakette mit einer schwarzen Nummer am Zaumzeug tragen muß.
Das nutzt dir aber auch nur dann was, wenn du den Gaul samt "Besatzung" auf frischer Tat erwischt ( wobei es dann egal ist wer von beiden seine Hinterlassenschaften auf den Weg / der Straße hinterlässt) und sich die verantwortliche Person nach mehrmaliger Aufforderung immer noch weigert das weg zu machen.
Dann kannste mit der Nummer von der Plakette zur Polizei gehen - wenn die sich nicht drum kümmern, melden sie es an die zuständige Ordnungsbehörde. Die kriegt dann raus wer zu dieser Zeit genau mit diesen Pferd unterwegs war.
Wenn es nur um das "nicht entfernen" geht ( also kein Unfall o.ä. passiert ist ) kriegt derjenige erstmal eine mündliche Verwarnung - u.U. mit einem Ordnungsgeld in Höhe von 10 - 15 €
Mehr ist da nicht zu holen. Die Maßnahmen der Ordnungsbehörden liegen bei der zuständigen Verwaltung, der Gemeinde, der Stadt oder des Landkreises - und unterscheiden sich immens. ( also hier in meiner Gegend )
Wenn man sich alleine den Zeitaufwand rechnet, wegen ein paar Pferdeäpfel zur Polizei zu rennen...ist an besser bedient man sackt die Boller ein und freut sich über besten Dünger für den Garten, der noch dazu nichts kostet.
Im Übrigen wurde mir noch erklärt das von Pferdekot für den Menschen keinerlei Gesundheitsgefahr aus geht, im Gegensatz zu Hunde- und Katzenscheizze.
Also am besten den Pfarrer im Dorf lassen ( mit samt seinem Gotteshaus ) und etwas aufmerksamer durchs Leben gehen / fahren - egal wo und womit
;)