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Bußgeld oder nicht?

27 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Hunde, Pferde, Hundebesitzer ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
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Bußgeld oder nicht?

02.09.2021 um 13:47
@Abahatschi
Ja, gibt es sicher. Aber es ist ein Fremdkörper, der das Pferd tendenziell erstmal stresst und zu einem Durchgehen beitragen kann, spätestens wenn noch andere Umstände hinzukommen. Ich finde ausreiten mit so einer Tasche wirklich gefährlich, zumal sich die sicher auch irgendwo verheddern kann. Und ich bin eigentlich wirklich nicht zimperlich oder allgemein vorsichtig im Leben.


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Bußgeld oder nicht?

02.09.2021 um 16:03
Zitat von Frau.N.ZimmerFrau.N.Zimmer schrieb:Du bist sicher, dass du Pferdeäpfel gesehen hast? Was soll denn da hochspritzen? :D Man hat doch auch Licht am Rad?
ja es waren pferdeäpfel...naja ich hab halt nen mountainbiker mit dicken stollenreifen gesehen, der aber nicht den haufen pferdeäpfel und der is da voll durch und das hat gut gewirbelt. naja der hat sich halt eingesaut, war nich so geil für den... *glaub* ^^


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Bußgeld oder nicht?

02.09.2021 um 16:50
Zitat von EZTerraEZTerra schrieb:Nun ist mir öfter aufgefallen, zuletzt im Wald, da kam mir eine berittene Polizeistreife entgegen und eins der Viechers hat ordentlich abgeseilt.
Zitat von EZTerraEZTerra schrieb:ich hab mal ne anfrage ans ordungsamt geschickt. mal sehen was die antworten... *gespanntbin* :D
Wald.

Ich nehme an die Missetat des Beamtenpferdes geschah auf einem öffentlichen Waldweg.

Damit hat sich deine Beschwerde schon in Luft aufgelöst.

Was du erlebt hast - hab ich schon vor drei oder vier Jahren mit den Behörden durch gekaut - ne zivile Reiterin weigerte sich auf einer öffentlichen Straße die Pferdeäpfel weg zu räumen, obwohl die in Verbindung mit Regen wie Schmierseife werden.

Da freut sich jeder Motorradfahrer.


Meine Anfrage bei den Behörden wurde wie folgt ( sinngemäß ) beantwortet:

"Im Grunde genommen ist JEDER der sich auf öffentlichen Strassen und Wegen bewegt ( egal womit ) verpflichtet - im Rahmen der Verkehrswege-Sicherungspflicht sämtlichen Dreck und verursachte Hinterlassenschaften unverzüglich zu entfernen.

Steht auch so in der STVO.

Aber: Wenn es in unmittelbarer Umgebung deines Wohnortes deshalb ( wegen sowas eben ) zu einem Unfall kommt, trägst du eine Teilschuld. Jeder Verkehrsteilnehmer hat seine Fahrweise den Straßenverhältnissen an zu passen - und wenn ich weiß das es in meiner Umgebung Reitställe gibt, und i-wo Am Straßenrand das Warnschild "Vorsicht Reiter" steht - muß ich immer mit sowas rechnen.

Gleiches gilt auch für Ackerdreck und Erde wenn neben den Strassen landwirtschaftlich genutzte Flächen liegen.
( wenn die Schlepper der Landwirte beim Verlassen der Felder den Dreck zweispurig in dicken Brocken auf der Strasse verteilen )

In der Vergangenheit war es hier im Lande so, das Pferde keinerlei Erkennungsmerkmale tragen mussten - wie auch.

Man kann ja so nem Gaul kein Kennzeichen auf den Arsch nageln....

Seit gut drei Jahren ist es aber Vorschrift das JEDES Pferd welches in einem anerkannten Reitstall sein Dasein fristet dort registriert sein muß, und außerhalb des Reitstalles links und rechts eine deutlich lesbare, große weiße Plakette mit einer schwarzen Nummer am Zaumzeug tragen muß.

Das nutzt dir aber auch nur dann was, wenn du den Gaul samt "Besatzung" auf frischer Tat erwischt ( wobei es dann egal ist wer von beiden seine Hinterlassenschaften auf den Weg / der Straße hinterlässt) und sich die verantwortliche Person nach mehrmaliger Aufforderung immer noch weigert das weg zu machen.

Dann kannste mit der Nummer von der Plakette zur Polizei gehen - wenn die sich nicht drum kümmern, melden sie es an die zuständige Ordnungsbehörde. Die kriegt dann raus wer zu dieser Zeit genau mit diesen Pferd unterwegs war.

Wenn es nur um das "nicht entfernen" geht ( also kein Unfall o.ä. passiert ist ) kriegt derjenige erstmal eine mündliche Verwarnung - u.U. mit einem Ordnungsgeld in Höhe von 10 - 15 €

Mehr ist da nicht zu holen. Die Maßnahmen der Ordnungsbehörden liegen bei der zuständigen Verwaltung, der Gemeinde, der Stadt oder des Landkreises - und unterscheiden sich immens. ( also hier in meiner Gegend )

Wenn man sich alleine den Zeitaufwand rechnet, wegen ein paar Pferdeäpfel zur Polizei zu rennen...ist an besser bedient man sackt die Boller ein und freut sich über besten Dünger für den Garten, der noch dazu nichts kostet.

Im Übrigen wurde mir noch erklärt das von Pferdekot für den Menschen keinerlei Gesundheitsgefahr aus geht, im Gegensatz zu Hunde- und Katzenscheizze.

Also am besten den Pfarrer im Dorf lassen ( mit samt seinem Gotteshaus ) und etwas aufmerksamer durchs Leben gehen / fahren - egal wo und womit ;)


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Bußgeld oder nicht?

02.09.2021 um 17:34
@Funzl

ok thx für den beitrag.

ich habe gerade die antwort von der stadt erhalten:

Sehr geehrte Dame, sehr geehrter Herr,

auch wenn diese Fragestellung grds. eher durch das Ordnungsamt beantwortet werden müsste, da die maßgeblichen Regelungen der Düsseldorf Straßenordnung von dort überwacht werden, gebe ich Ihnen eine Rückmeldung um die Beantwortung nicht mit Zuständigkeiten zu verzögern.

Die Entfernung von Hundekot hat die Stadt Düsseldorf in § 8 Abs. 2 der Ordnungsbehördlichen Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der Landeshauptstadt Düsseldorf (Düsseldorfer Straßenordnung), im Gegensatz zur Entfernung von Pferdekot ausdrücklich geregelt.

Den Verunreinigungen von öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen durch Hunde, wurde demnach eine höhere Regelungsnotwendigkeit zugestanden, als allen anderen Verschmutzungen durch Tierfäkalien. Dies ist auch nachvollziehbar und an dieser Stelle widerspreche ich ihren Ausführungen. Jeder der einmal auf einem Gehweg in einen Hundehaufen getreten ist, kann die explizite Regelung in der Düsseldorfer Straßenordnung sicher bestens nachvollziehen.

Verschmutzungen durch Pferdekot sind auf Grundlage des § 32 StVO grundsätzlich ebenfalls zu entfernen. Die Regelung umfasst allerdings grds. alle Verschmutzungen der Straße und räumt diesen, insbesondere unter dem Gesichtspunkt der Verkehrssicherheit, zunächst gleiches Gewicht ein. Hier wird Pferdekot also gegenüber anderen Verschmutzungen nicht hervorgehoben.

Die wichtigste Unterscheidung zum Hundekot steckt aber im Detail der Regelungen. Während die Düsseldorfer Straßenordnung im Bezug auf Hundekot von einer Verpflichtung zur sofortigen Säuberung spricht,. ist in der Regelung des § 32 StVO dagegen von einer unverzüglichen Beseitigung die Rede. Nach herrschender Meinung ist es daher auch grundsätzlich akzeptabel, wenn Pferdebesitzer die Hinterlassenschaften Ihrer Tiere erst im Nachgang des Ausritts beseitigen und nicht eben sofort. Ob das entsprechend in großer Zahl so umgesetzt wird, entzieht sich meiner Kenntnis. Meldungen über Verunreinigungen durch Pferdekot erreichen uns im Rahmen der "Stadtsauberkeit" jedenfalls nur ganz vereinzelt. Ein Verunreinigung von Waldwegen durch Pferdekot ist dabei aus meiner Sicht noch einmal unter anderen Gesichtspunkten zu betrachten, hier wird man nicht von einer Verkehrsgefährdung einer öffentlichen Straße ausgehen können.

Ob es sich lohnt entsprechend Anzeigen zu erstatten, kann ich nicht beurteilen, da sich die entsprechende Ahndung im Bereich des Ordnungsamtes befände. Ich halte dies aber aus den o.g. Gesichtspunkten nicht für sonderlich zielführend. Entsprechende Verstöße wären nur dann zu ahnden, wenn objektiv belegbar wäre, dass ein Pferdebesitzer gegen das Gebot einer unverzüglichen Entfernung verstieße. Dieser unbestimmte Rechtsbegriff lässt grds. immer Raum für Interpretationen.

Wenn Sie eine verkehrsgefährdende Verunreinigung durch Pferdekot auf einer öffentlichen Straße bemerken, teilen Sie uns diese gerne über die Mailadresse stadtsauberkeit@duesseldorf.de mit. Die Entfernung werden wir dann ggf. veranlassen.

Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen



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Bußgeld oder nicht?

02.09.2021 um 17:50
@EZTerra

Deckt sich im Grunde mit dem was ich zum Besten gab


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Bußgeld oder nicht?

03.09.2021 um 09:56
#PferdeäpfelFürDieWelt


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