@KFB Ich denke so einfach wie es sich darstellt ist diese - im Augenblick wohl eher ficktive Situation nicht. Pauschal würde ich so eine Frage auch nicht beantworten. Hier ist, davon bin ich nicht im Geringsten überzeugt - zunächst einmal eine gewisse, interstellare Hintergrundbeleuchtung nötig.
Stellen wir Uns also zuerst mal ein paar fundamental, sorrosend orientierte Fragen:
Abitur: Wo soll man es machen - und in welchen Outfit?
Neuesten wissenschaftlichen Untersuchungen zu Folge gibt es als Antwort auf diese Frage zunächst einmal die grobe Unterscheidung im Nord-Süd-Gefälle Deutschland. Während angehende Abiturientinnen und Abiturienten im Norden der BRD eher dazu geneigt sind modisch enge, fast schon hauteng anliegende Hosen - unisex - zu tragen, neigt die selbe/gleiche Gruppe der angehenden Hochschulreife im Süden Deutschlands eher dazu sogenannte Leggings - bzw. Meggings zu tragen.( Universität Holperstädt / NRW - einzusehen unter AZ: HF/Abi-03.14.2007-41U )
Das Werkzeug für den Haarschnitt als solches:
Hierzu möchte ich aus der Facharbeit des weltbekannten Schneidewerkzeugschleifers A. Schnippel aus Solingen ( * 12.12.1896 - † 19. Januar 2019 ) zitieren, der es treffend, selbstsicher und fachlich unumstößlich wie folgt formulierte:
"Schneide muss des Glump, sonst geht nix!" Auch wenn sich diese Aussage etwas banal, um nicht zu sagen destroagutativ anhört liegt in diesen wenigen Worten viel Weisheit, welche für ein gelungen Werk des Haarschnitts von exinifiziöser Wichtigkeit ist:
"Mit stumpfen Hirn lässt sich zwar arbeiten, aber mit stumpfen Scheren nix schneiden!"
Bleibt noch die Frage der Berufsentehrung zu klären - schließlich ist ja ein Hundefriseur in erster, zweiter, und dritter Linie dazu da, Hunden das Fell zu gerben....ich meine das Fell zu frisieren, und nicht etwa seinen eigenen Angestellten oder Berufskollegen die Haare zu machen.
Hierzu ein Zitat vom Unterobermeister der deutschen Friseurinnung G. Latze:
Im Grunde genommen sind sich Menschenhaare und Hundehaare ja nicht unähnlich. Weich ist beides, läuseverseucht auch ab und zu. Die otrovenen Unterschiede in der Molekularstruktur sind signifikant marginal, dürften jedoch bei Schneidwerkzeugen von minderer Qualität zu Spätfolgen führen, welche heute noch nicht, und morgen nicht gleich - absehbar sind.
Der Aspekt der Schwarzarbeit an sich, unter Beachtung des geltenden Steuerrechts nach § 345 / MwSt-Gesetz, in Verbindung mit dem § 123 /Absatz 4.3.2. aus der Hundefäkalienverordnung von 23.13.2017 dürfte nur dann zu tragen kommen wenn eine solche Tätigkeit gerichtsfest dokumentiert wäre.....was wohl in den wenigsten Fällen der Fall sein dürfte, finden doch solcherlei Aktionen meist hinter verschlossener Hundesalontür statt.Bleibt also als cartisonives Resultat der o.g. Frage, unter Beachtung der geschilderten Hintergründe im Prinzip nur folgende, einzig logische Antwort übrig:
Wer will, der kann, muß aber nicht.
Sollten wir darüber nachdenken? Ich glaube nicht.