@AlteTante Die Aussage ist ein Indiz, Fingerabdrücke ein Beweis.
Vor Gericht läuft es doch so, vereinfacht, dass der Staatsanwalt die Richterin von der Schuld des Angeklagten überzeugen muss.
Und der Anwalt von der Unschuld.
Der Staatsanwalt tut das, indem er alles auftischt, was für die Schuld des Angeklagten spricht.
Eben Fingerabdrücke an der Tatwaffe, Motiv, Gelegenheit, aber auch Indizien, wie der wütende Ausruf kurz vor der Tat:,Das wird dir noch Leid tun!".
Der Satz allein bringt niemanden in den Knast. Er kann aber zur Summe beitragen, logisch.
Die Richterin wird sich sagen:,,Der Angeklagte hatte ein Motiv, er hatte die Gelegenheit, seine Fingerabdrücke sind auf der Tatwaffe, das Alibi ist löchrig und kurz zuvor hat er noch gedroht - das sieht für mich klar nach schuldig aus."