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Es gibt keinen Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie??

11 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Garantie, Batterieladegerät, Rücknahme ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Diese Diskussion wurde von KT geschlossen.
Begründung: Ist geklärt und die Beiträge des TE sprechen für sich!
Seite 1 von 1
HeurekaAHOI Diskussionsleiter
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Es gibt keinen Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie??

24.08.2015 um 21:40
Garantie (!)

Gewährleistung (!)

Jeder von uns hat beide Begriffe schon einmal gehört.

Viele von uns, sind der Ansicht, es handelt sich bei beiden Begriffen, um ein und dasselbe (!)


Ist das so(?)




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Na klar: Gewährleistung und Garantie sind Zwillinge. Sie bedeuten das gleiche.
4 Stimmen (15%)
Aber neeeeiiiiin: Da gibt es einen Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung(!)
23 Stimmen (85%)

Es gibt keinen Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie??

24.08.2015 um 21:51
Gewährleistung

Die Gewährleistung (= Mängelhaftung, Mängelbürgschaft; engl. warranty) beschreibt die Rechtsfolgen und gesetzlichen Ansprüche, die dem Käufer im Rahmen eines Kaufvertrags zur Seite stehen, bei dem der Verkäufer eine mangelhafte Ware oder Sache geliefert hat.

Gewährleistung bedeutet dabei, dass der Verkäufer dafür einsteht, dass die verkaufte Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln ist. Daher haftet der Verkäufer für alle Mängel, die schon zum Zeitpunkt des Verkaufs bestanden haben – auch für solche Mängel, die erst später bemerkbar werden.

Die Gewährleistungsfrist beträgt nach § 438 BGB 24 Monate und kann bei Gebrauchtwaren per AGB oder Vereinbarung zwischen beiden Parteien auf 12 Monate verkürzt werden. Sie kann aber nicht vertraglich ausgeschlossen werden.

Zu Gunsten eines Verbrauchers wird in den ersten 6 Monaten nach Übergabe vermutet, dass die Ware schon zum Lieferzeitpunkt mangelhaft war, es sei denn, der Verkäufer kann nachweisen, dass der Mangel zum Zeitpunkt der Lieferung noch nicht bestand. Bemerkt der Kunde später als 6 Monate nach dem Kauf den Mangel, so ändert sich die Beweislast, d.h. nun muss er beweisen, dass der Gegenstand schon bei der Übergabe einen Mangel aufwies.

Die Folgen des Sachmangels ergeben sich für das Kaufrecht aus § 437 BGB. Bei Mangelhaftigkeit der Sache stehen dem Käufer die folgenden gesetzlichen Rechte zu:
– Anspruch auf Nacherfüllung (§ 439 BGB),
– Rücktrittsrecht (§ 440; § 323; § 326 Abs. 5 BGB und die dort genannten Vorschriften),
– Minderung (§ 441 BGB),
– Anspruch auf Schadensersatz (§ 437 Nr. 3 BGB und die dort genannten Vorschriften).

Die Nacherfüllung ist dabei das vorrangige Recht. Sie ist zum einen durch die Lieferung einer neuen Sache (Austausch, oder technisch: Nachlieferung) oder durch die Beseitigung des Mangels (z. B. Reparatur, technisch: Nachbesserung) möglich. Welche Art der Nacherfüllung zu erbringen ist, bestimmt grundsätzlich der Käufer und nicht der Verkäufer; eine vertragliche Verlagerung des Wahlrechts ist zwar prinzipiell, nicht aber beim Verbrauchsgüterkauf möglich.

Garantie

Die Garantie (engl. guarantee) ist eine zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistungspflicht gemachte freiwillige und frei gestaltbare Dienstleistung eines Händlers oder Herstellers gegenüber dem Kunden (Haltbarkeits- oder Funktionsversprechen).

Die Garantiezusage bezieht sich zumeist auf die Funktionsfähigkeit bestimmter Teile (oder des gesamten Geräts) über einen bestimmten Zeitraum. Bei einer Garantie spielt der Zustand der Ware zum Zeitpunkt der Übergabe an den Kunden keine Rolle, da ja die Funktionsfähigkeit für den Zeitraum garantiert wird.

Eine Garantiezusage darf die gesetzliche Gewährleistung (24 Monate) in keinem Fall verringern oder ersetzen, sondern findet immer nur neben der bzw. zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistung Anwendung.

Viele Verbraucher werfen Garantie und Gewährleistung in einen "Topf". Doch das ist falsch. Grob kann man festhalten, dass Gewährleistung Sache der Händler ist, Garantie Sache der Hersteller. Während Händler zu einer Gewährleistung gesetzlich verpflichtet sind, steht es den Herstellern frei, für ihre Produkte zu garantieren.

Quelle: http://www.channelpartner.de/a/der-unterschied-zwischen-garantie-und-gewaehrleistung,2593115

Siehe auch: Wikipedia: Garantie


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Es gibt keinen Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie??

24.08.2015 um 21:54
Frage beantwortet. Kann zu!


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HeurekaAHOI Diskussionsleiter
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Es gibt keinen Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie??

24.08.2015 um 21:56
Nein, du Eule
Zitat von ayashiayashi schrieb:<Frage beantwortet
Die richtige Antwort ist noch gar nicht gegeben worden!

Das ist Jacke wie Hose! Und wenn ich vor Gericht stehe, dann erst recht!


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Es gibt keinen Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie??

24.08.2015 um 22:29
@HeurekaAHOI
Das ist das gleiche, genau wie Italienisch und Spanisch einunddieselbe Sprache sind.


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HeurekaAHOI Diskussionsleiter
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Es gibt keinen Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie??

24.08.2015 um 22:34
Zitat von KidJamaikaKidJamaika schrieb: Italienisch und Spanisch einunddieselbe Sprache sind.
9/11 war KEIN Inside Job :D @KidJamaika
@ayashi


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Es gibt keinen Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie??

24.08.2015 um 22:35
@HeurekaAHOI
cancel-all-my-meetings


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Es gibt keinen Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie??

24.08.2015 um 22:36
@HeurekaAHOI
-.-


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HeurekaAHOI Diskussionsleiter
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Es gibt keinen Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie??

24.08.2015 um 22:37
Es waren 4 Flugzeuge, mit 19 Terroristen ! Der Südturm des World Trade Centers ist zuerst eingestürzt durch Feuer ! @ayashi


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Es gibt keinen Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie??

24.08.2015 um 22:39
@HeurekaAHOI
35572524


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Es gibt keinen Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie??

24.08.2015 um 22:41
@HeurekaAHOI
ich weiß jetzt ehrlich gesagt nicht was du von mir willst? Aber ich wäre dir sehr dankbar wenn du das adden unterlassen könntest. Falscher Thread, falscher Zeitpunkt, falscher Gesprächspartner.
Gute Nacht!


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