@illik Das ist als andere als witzig. Er kann sogar von Glück sagen, da für diese Straftat auch eine Freiheitsstrafe möglich gewesen wäre.
Ich denke aber auch, dass du da was verwechselst. Es geht nicht um das Fahren ohne Führerschein, im Sinne von dem Nichtmitführen dieses Dokuments. Dies wäre in der Tat nur eine Ordnungswidrigkeit, die ein paar Euro kostet.
Stattdessen fährt er seit Jahren ohne Fahrerlaubnis, hat also nie die Zulassung zum Straßenverkehr und damit auch keinen Führerschein erhalten. Und das ist kein unbedeutendes Delikt, sondern eine ausgewachsene Straftat. Und die Geldstrafe wird in Tagessätzen verhängt, hängt also immer prozentual vom Einkommen ab und ist damit auf jeden Fall fairer als ein Festsatz.