Haftung bei einer Hallenmietung?
12.02.2013 um 13:2590 Leute, und die meisten haste gar nicht gekannt. Oh man.
25h.nox schrieb:die frage ist, was kann als absichtliche zerstörung betrachtet werden und was nicht.Ok. Also ne Tür ist kaputt, wahrscheinlich gegen getreten.. -.-
slobber schrieb:Normalerweise wird doch eine Art Vertrag unterschrieben zwischen Besitzer und Mieter.Genau. Mir wurde gesagt ich muss sowas unterschreiben, aber bei der Schlüsselübergabe und so hab ich nix unterschrieben. Und da hab ich die Chance gesehen das ich da irgendwie rauskomme. Aber wohl falsch gedacht?
bmo schrieb:wolltest du Projekt x nachdrehen oder wat?Natürlich nicht -.- Aber nächsten Tag hat es sich tatsächlich im Dorf als Project x Party rumgesprochen.