@Zombienchen also theoretisch müsste jede kassiererin ihre eigene kasse haben und dann nach dem dienst müsste die kassiererin zusammen mit dem zuständigen manager oder halt der chefin die kasse zählen.
wenn also schonmal 2 an der gleichen kasse gearbeitet haben kann die chefin den betrag nicht verlangen, warum sollst du für den fehler einer anderen person bezahlen und du warst bei der auszählung der kasse nicht dabei und hast auch nichts unterschrieben, wie es eigentlich üblich ist.
die chefin kann es nur verlangen wenn belegbar ist, dass nur du die kasse benutzt hast und auch nur kurz nach deinem schichtende wenn sie die kasse gezählt hat, denn nur da kannst du dich gegebenfalls rechtfertigen. was weiß ich, einen beleg im papierkorb suchen. weiß jetz nich was du für eine kasse hast, ob da auch kartenzahlung geht oder so...
außerdem ist es ein minijob. da ist das alles nochmal ein bisschen anders geregelt...
wenn du nicht an diesen job hängst dann bezahl es nicht!
achte in deinem nächsten arbeitsvertrag auf jeden fall auf den begriff mankohaftung, wenn das nicht geregelt ist, gilt auf jeden fall das was ich oben geschrieben habe.
http://www.juraforum.de/forum/specials/mankohaftung-a-rechte-und-pflichten-im-arbeitsverhaeltnis-134433 (Archiv-Version vom 27.12.2010)musste mich leider auch schon mal mit dem thema beschäftigen, weil ich selber mal in der situation war und hab es damals nicht bezahlt, weil die managerin damals, die kasse nicht gleich gezählt hat. ab jetz heißt es für mich, nie wieder kasse! in minijob-verträgen ist es meist nicht geregelt und auf so eine zankerei hab ich keine lust mehr...