Fragen zu Bafög
24.08.2011 um 20:38
Doch der bafög muss mir zustehen hat Sie auch gesagt. Und Sie hat gesagt das ich es nicht zurückzahlen muss, aber im Internet las ich anderes da war ich verwirtt. Ich wohn ja dann nicht mehr zuhause. Sondern Kilometer weiter weg. Ich weiß leider noch nicht wohin.
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Fragen zu Bafög
26.02.2015 um 11:06
HalliHallo!
Ich nutze mal diesen Thread für meine Frage, da ich keinen neuen extra dafür erstellen möchte, weil sonst irgendwer wieder nörgelt. ;)
Also meine Lage sieht folgendermaßen aus:
Ich habe letztes Jahr mein Abi gemacht und ein 1,5 jähriges Kind, für das ich mir bis jetzt Elternzeit genommen habe.
Momentan lebe ich von Arbeitslosengeld II (Hartz IV).
Ich möchte ab Oktober 2015 ein Fernstudium in Vollzeit in Hagen machen, für das man sich bis spätestens 31. Juli 2015 eingeschrieben haben muss.
So, nun sagte mir mein Sachbearbeiter vom Jobecenter, dass ich ab dem Zeitpunkt der Immatrikulation keine Leistungen vom Jobcenter mehr bekomme.
Die Frau vom Bafög-Amt (oder wie auch immer das heißt) sagte aber zu mir, Bafög bekäme ich erst ab dem Zeitpunkt, ab dem ich tatsächlich studiere, sprich erst ab Oktober.
Von was soll ich denn jetzt im August und September leben?
Weder mein Sachbearbeiter noch die Bafög-Frau konnten mir das sagen, beide sagen, ich lebe dann von nichts, das kann doch nicht sein? Ich hab Miete zu zahlen und ein Kind zu versorgen...
Arbeiten kann ich nicht, da ich keine Betreuung für meinen Sohn habe und mich wahrscheinlich kein Arbeitgeber der Welt für 2 Monate nehmen würde.
Vielleicht gibt es hier ein schlaues Köpfchen, welches sich besser als mein Sachbearbeiter auskennt? Oder jemanden, der in etwa in der selben Lage war? :)
Ich bitte um einen anständigen Umgangston.
Danke! :)
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Fragen zu Bafög
26.02.2015 um 11:57
Blöd, bin aus Österreich, da ist das alles etwas anders denke ich... Aber ich schreibe es trotzdem einmal, vl. bringt es ja eine neue Idee oder so^^
Also bei uns ist man offiziell erst inskribiert wenn man den Studienbeitrag bezahlt hat. Die Anmeldung zum Studium kann bzw. muss vorher passieren. Also anmelden im Juli zahlen der Studiengebühr erst im Oktober, wäre das eine Option.
Und bei uns im AMS (arbeitsmarktservice) ist es so, wenn die Ausbildung (sprich dein Fernstudium) berufsbegleitend ist und du trotzdem weiter vermittelt werden kannst, dann kann ihnen die Ausbilung egal sein. vor allem bei einem Fernstudium wo du nicht im Hörsaal am VOrmittag sitzen musst. So könnte man es bei uns umgehen. Aber weiß jetzt nicht wie es eben in Deutschland ist :/
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