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Garantie? Wann Neuerstattung?

5 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Garantie, Umtausch ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Seite 1 von 1

Garantie? Wann Neuerstattung?

05.05.2011 um 18:39
Hallo zusammen,

ich habe mal eine Frage.

Ab wann muss bei einem Handy ein Neuersatz geleistet werden?
Ich habe einmal flüchtig mitbekommen, dass bei 2 maligen Einschicken zur Reperatur ein neues Erstattet werden muss.


Wisst ihr da mehr oder könnt ihr mir weiterhelfen?


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Garantie? Wann Neuerstattung?

05.05.2011 um 18:44
joar.. üblicherweise wird zwei mal nachgebessert, ab dann hast du wohl anspruch auf ein neues gerät

ich bin mir jetzt aber nicht sicher ob dabei zwei bzw drei mal derselbe fehler auftreten muss, oder ob das auch bei verschiedenen ausfällen und fehlern möglich ist

- - - nachtrag:

betrifft ja nicht nur handys..


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Garantie? Wann Neuerstattung?

05.05.2011 um 18:44
Zitat von gemsigemsi schrieb:Ich habe einmal flüchtig mitbekommen, dass bei 2 maligen Einschicken zur Reperatur ein neues Erstattet werden muss.
Das glaub ich nicht.

Kommt drauf an wie lange du das Handy hast, und ob der Fehler schon beim Erwerb des Handys bestand ... und ob er offensichtlich war, oder nicht. Je nach dem hast du mehrere Monate das Recht einen Ersatz zu fordern, ganz egal, was der Verkäufer dir sagt. Weiß nicht mehr wie lange du dann Anspruch hast, aber mind. 3 Monate aufjedenfall.


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Garantie? Wann Neuerstattung?

05.05.2011 um 18:54
ähm!

garantie hab ich jetzt mit gewährleistung verwechselt :/

aber gewährleistung hast du ja eh, weil die gesetzlich geregelt ist, 2 jahre ab erwerb

- - -

Von der gesetzlich vorgeschriebenen Gewährleistung ist die Garantie als freiwillige Leistung zu unterscheiden. Die Gewährleistungsansprüche bestehen gegenüber dem Verkäufer, nicht dem Hersteller der Ware, da sich die Pflicht zur Gewährleistung aus dem Kaufvertrag ergibt.

Gesetzliche Gewährleistungsansprüche des Käufers bei mangelhafter Lieferung:

Das vorrangige Recht des Käufers ist die Nacherfüllung, dabei kann der Kunde zwischen Nachbesserung (Beseitigung des Mangels) und der Neulieferung (Ersatzlieferung eines Artikels ohne Mangel) wählen. Dabei gilt:

- nacherfüllt werden muss auch bei geringfügigen Mängeln
- bei unverhältnismäßig hohen Kosten kann Verkäufer Neulieferung und/oder Nachbesserung verweigern
- nach 2 erfolglosen Versuchen gilt die Nacherfüllung als fehlgeschlagen

Danach gilt das nachrangige Recht des Käufers, dies sind Rücktritt vom Vertrag, Minderung (auch bei geringfügigen Mangel) und Schadensersatz. Generell hat der Käufer (Kunde) einen ausdrücklichen Anspruch auf eine mangelfreie Warenlieferung.

Gewährleistungsfrist:

Nach § 438 Abs.1 Nr.3 BGB beträgt die Verjährungsfrist für die Ansprüche aus Gewährleistung seit 1. Januar 2002 im Regelfall zwei Jahre, beginnend mit der Ablieferung der Sache. Eine Verkürzung sowie ein Ausschluss bei Neuwaren (etwa bei Verschleißteilen) sind hingegen nicht möglich.


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Garantie? Wann Neuerstattung?

05.05.2011 um 18:55
k, dann hab ich garantie und gewährleistung auch verwechselt.


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