Polizeiverhör
23.03.2011 um 23:58weil er uns das leben zur hölle macht
und wir haben vorgestern abi geschrieben
und wollten uns so rechen
und wir haben vorgestern abi geschrieben
und wollten uns so rechen
bebeyoungcare schrieb:weil er uns das leben zur hölle machtDas Abi kann aber nicht sehr beeindruckend gewesen sein weil
und wir haben vorgestern abi geschrieben
bebeyoungcare schrieb:und wollten uns so rechenRechen ist die große Harke für die Wiese.
StUffz schrieb:Hier schwurbelt sogar ein Mod rumSogar? Na danke :D
StUffz schrieb:Das Abi kann aber nicht sehr beeindruckend gewesen sein weilNa klar nicht und der Lehrer ist natürlich schuld, deswegen hat sie ja seinen Müll gekillt :D
dasewige schrieb:bei einer vorladung zur polizei, sei es als beschultigter oder zeuge, ist man verpflichtet zu erscheinen, ansonsten ergeht ein vorführungsbefehl.Das halte ich aber für ein Gerücht, man ist nicht verpflichtet zu erscheinen!
Sie müssen nicht zur Polizei gehenQuelle: http://www.kanzlei-westen.de/was-tun-bei-vorladung-zur-polizei.htm (Archiv-Version vom 27.08.2011)
Und noch eins: die Rechtslage ist anders als im Fernsehkrimi. Auf eine Vorladung durch die Polizei müssen Sie nicht erscheinen. Es ist Ihr Recht, zu schweigen. Machen Sie davon Gebrauch! Sie sind nur dazu verpflichtet, richtige Angaben zu Ihrer Person (Name, Geburtsdatum, Wohnanschrift) zu machen. Aus Höflichkeit sollten Sie den Termin bei der Polizei absagen, sich aber nicht in ein Gespräch verwickeln lassen.