Polizeiverhör
23.03.2011 um 23:58weil er uns das leben zur hölle macht
und wir haben vorgestern abi geschrieben
und wollten uns so rechen
und wir haben vorgestern abi geschrieben
und wollten uns so rechen
Das Abi kann aber nicht sehr beeindruckend gewesen sein weilbebeyoungcare schrieb:weil er uns das leben zur hölle macht
und wir haben vorgestern abi geschrieben
Rechen ist die große Harke für die Wiese.bebeyoungcare schrieb:und wollten uns so rechen
Sogar? Na danke :DStUffz schrieb:Hier schwurbelt sogar ein Mod rum
Na klar nicht und der Lehrer ist natürlich schuld, deswegen hat sie ja seinen Müll gekillt :DStUffz schrieb:Das Abi kann aber nicht sehr beeindruckend gewesen sein weil
Das halte ich aber für ein Gerücht, man ist nicht verpflichtet zu erscheinen!dasewige schrieb:bei einer vorladung zur polizei, sei es als beschultigter oder zeuge, ist man verpflichtet zu erscheinen, ansonsten ergeht ein vorführungsbefehl.
Sie müssen nicht zur Polizei gehenQuelle: http://www.kanzlei-westen.de/was-tun-bei-vorladung-zur-polizei.htm (Archiv-Version vom 27.08.2011)
Und noch eins: die Rechtslage ist anders als im Fernsehkrimi. Auf eine Vorladung durch die Polizei müssen Sie nicht erscheinen. Es ist Ihr Recht, zu schweigen. Machen Sie davon Gebrauch! Sie sind nur dazu verpflichtet, richtige Angaben zu Ihrer Person (Name, Geburtsdatum, Wohnanschrift) zu machen. Aus Höflichkeit sollten Sie den Termin bei der Polizei absagen, sich aber nicht in ein Gespräch verwickeln lassen.