Ohje, so viele Beiträge ohne genaue Kenntnis. Das ist nicht gut.
STEP BY STEP ZUR LÖSUNG:
OBACHT: Abmahnanwälte bekommen IPs auch ohne Stafverfolgung.
Ist so infolge UrheberGesetz. Strafverfahren sind eher selten,
Hausdurchsuchungen noch seltener, und kommen ohne Strafanzeige
und einen gewissen Umfang des UPLOADENS praktisch nicht vor.
UNBEDINGT BEACHTEN: Niemals Abmahnungen ignorieren!
Eine sogenannte Unterlassungserklärung MUSS abgegeben werden,
es sei denn, man kann nachweisen, daß der Vorwurf völlig unberechtigt ist.
OBACHT: Dazu genügt nicht, daß es jemand anders war,
da Anschlussinhaber infolge sogenannter Mitstörerhaftung herangezogen werden.
GANZ WICHTIG: Nicht die originale Unterlassungserklärung unterschreiben!
Diese enthalten meistens böse Fallen wie Schuldeingeständnisse,
Anerkennung der Streitwerte und ähnliches, das man nicht akzeptieren muss.
Es gibt sehr gute, vorgefertigte Unterlassungserklärungen im Web,
die alle Erfordernisse erfüllen, und keine Fallen enthalten.
Die findet man unter dem Stichwort "modifizierte Unterlassungserklärung".
Gute Hilfeseiten halten die kostenlos zum Download als PDF bereit,
und halten auch gute Erklärungen und Hilfen dafür online.
Auch wer einen Anwalt konsultieren will, sollte sich da vorher einlesen,
denn das hilft, die Angelegenheit zu verstehen, und Kosten zu mindern.
Ein empfehlenswerte Adresse, wo alles verständlich erklärt wird,
und eine modifizierte Unterlassungserklärung zu finden ist:
http://abmahnwahn-dreipage.de/ModUE.html (Archiv-Version vom 12.12.2010)Hinweis für Mods:
Dies ist keine Rechtsberatung im Sinne des Gesetzes.
Fragen dazu beantworte ich im Zweifel natürlich gern.