@Jimmybondy "Die Reklamation bei einzelnen Artikeln
Eine Reklamation nach BGB ist gerechtfertigt, wenn die Ware oder Dienstleistung, die reklamiert wird, fehlerhaft ist. Das heißt, gewisse zugesicherte oder zu erwartende Eigenschaften, die dem Käufer nutzen könnten, nicht vorhanden sind. Beispielsweise liegt ein technischer Defekt vor.
Der Käufer reklamiert also beim Verkäufer. Dieser hat nun mehrere gesetzlich vorgesehene Möglichkeiten, den Mangel zu beseitigen:
- Umtausch: Der Verkäufer nimmt die reklamierte Ware zurück und händigt ihm solche aus, die diesen Fehler nicht aufweist (beispielsweise Rücknahme von defekten Glühlampen, defekte Sprühdosen usw.). Übliche Vorgehensweise bei geringwertigen Gütern.
- Reparatur: Der Verkäufer behebt den Mangel auf seine eigenen Kosten, so dass der Reklamationsgrund entfällt (beispielsweise defekte Autoradios, defekte Navigationsgeräte). Streng genommen ein Sonderfall des Umtauschs, der bei höherwertigen Gütern gebräuchlich ist. Bei Dienstleistungen spricht man hier auch von einer Nachbesserung (Garantie-Reparatur)
- Wandlung: Der Verkäufer gibt dem Käufer sein Geld zurück. Der Verkäufer erhält im Gegenzug die fehlerhafte Ware zurück (ähnlich wie bei dem Umtausch, nur dass der Kunde sein Geld zurück erhält).
Es liegt in der Entscheidung des Käufers, welchen Weg er wählt. Allerdings muss die Lösung für den Käufer zumutbar sein. So kann der Verkäufer beispielsweise nicht unbegrenzt erfolglose Reparaturversuche vornehmen, in der Regel wird zweimal nachgebessert.
Wenn eine Ware nicht gefällt oder nicht passt, dann ist das kein Reklamationsgrund im Sinne des Schuldrechts, denn die Ware an sich hat keinen Fehler. Der Käufer ist auf die Kulanz des Verkäufers angewiesen, wenn er in diesem Fall einen Umtausch oder eine Wandlung erreichen will."
musste damals in der ausbildung immer solche berichte schreiben
:fuya:hat zwar keienr gelesen aber man hat sich halt damit beschäftigt.. was ja auch nich dumm is
:)