Was du schon immer schreiben wolltest, aber niemanden interessiert!
14.03.2013 um 18:11ayashi schrieb:Ich schrieb bereits das im Zweifel für den Angeklagten entschieden werden muss.Richtig. Es gilt immer noch unschuldig, bis das Gegenteil bewiesen wurde. Vor allem wenn es darum geht, jemanden hinzurichten.