gardner schrieb:Ich dachte, du beziehst dich auf das österreichische StGB.
Wieso sollte ich mich auf das österreichische StGB beziehen? Das interessiert mich nicht.
gardner schrieb:Hier noch für dich zum Nachlesen:
1. Österreich. Ist mir wurscht.
2. Ist eine bewusste Herbeiführung ein ganz anderes Thema und dessen (fehlende) Strafmilderung ist auch in Deutschland geregelt.
Hier also für dich zum Nachlesen:
https://dejure.org/gesetze/StGB/323a.html(1) Wer sich vorsätzlich oder fahrlässig durch alkoholische Getränke oder andere berauschende Mittel in einen Rausch versetzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn er in diesem Zustand eine rechtswidrige Tat begeht und ihretwegen nicht bestraft werden kann, weil er infolge des Rausches schuldunfähig war oder weil dies nicht auszuschließen ist.
gardner schrieb:Und wieder bewahrheitet sich: Die gefährlichsten Menschen sind die mit Halbwissen.
Solche Leute wie @vincent glauben anscheinend, dass sie sich schwer betrunken locker noch hinter das Steuer setzen können, weil sie sich ja im schlimmsten Fall eh auf Strafmilderung berufen können......erschütternder Schwachsinn....
Solche Leute wie ich also.. Herrlich.
:D Ich habe nirgends geschrieben, dass man sich locker hinters Steuer setzen kann weil man besoffen ist. Ich habe geschrieben, dass das deutsche Strafgesetz eine Strafmilderung unter den Paragraphen 20, 21 StGB worunter nach herrschender Rechtssprechung auch Alkoholkonsum fällt, nun einmal kodifiziert hat.
Oder kurz:
Ich habe deinen Bullshit einfach richtig gestellt; von den 99,99 % mal ganz zu schweigen, die du als studierte Juristin sicherlich belegen kannst? Nein, kannst du nicht. Das ist nur eine rhetorische Frage. Nixe antworten du brauchst.