@Maya108 @CosmicQueen @Dirty-Diana @ghost777 Fahrlässig, also nicht gewollt......Da muss Mike aber kräftig gebettelt haben!
Am Morgen als Jackson starb, wollte Murray es ohne Propofol versuchen und gab Jackson gegen 1.30 Uhr Diazepam (Valium). Als dies keine Wirkung zeigte, versuchte er es um 2.00 Uhr mit Lorazepam und schließlich um 3.00 Uhr mit Midazolam.
Während der nächsten Stunden habe er es dann noch mit anderen Medikamenten versucht, bevor er dann auf Jacksons Drängen um 10.40 Uhr 25mg Propofol verabreicht hat. Anschließend ließ Murray Jackson einen Moment allein.
Als er um 11.00 Uhr nach Jackson sah, atmete dieser nicht mehr, woraufhin er sofort die Reanimation begann. Die Kombination der verabreichten Medikamente zusammen mit dem Narkosemittel Propofol führte demnach zum Atem- und damit Herzstillstand.
Leibarzt Conrad Murray hat allerdings im Februar die Anklage fahrlässiger Tötung von sich gewiesen
Die fahrlässige Tötung ist eine Straftat, die nach § 222 StGB mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren bestraft wird. Die fahrlässige Tötung ist zu den Tötungsdelikten im engeren Sinn zu zählen.
Der Tatbestand des § 222 StGB lautet:
Wer durch Fahrlässigkeit den Tod eines Menschen verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Die fahrlässige Tötung gilt als das klassische Fahrlässigkeitsdelikt schlechthin. Die kriminogene Bedeutung der fahrlässigen Tötung ist eher gering, da sie vor allem eine Folge von Verkehrsunfällen ist.
Problematisch bei sämtlichen Fahrlässigkeitsdelikten ist die Beurteilung des Sorgfaltsmaßstabs des Täters. Insofern ist stets abzuwägen, ob die Sorgfaltspflichtverletzung dem Täter noch zurechenbar ist, um eine Strafbarkeit zu begründen. Tritt die fahrlässige Tötung in Zusammenhang mit einer anderen Straftat, wie der Körperverletzung, dem Raub, der Vergewaltigung oder sexuellen Nötigung oder bestimmten anderen Begehungsdelikten, so ist zu prüfen, ob nicht durch den Gefährdungszusammenhang zwischen der vorhergehenden vorsätzlichen Straftat und der fahrlässigen Tötung ein „erfolgsqualifiziertes“ Delikt verwirklicht wurde, das eine erhöhten Strafrahmen als Rechtsfolge aufweist.