@VymaanikaVymaanika schrieb:"Stalking" ist inzwischen ein tatbestand, der strafrechtlich von der Polizei/Justiz verfolgt wird, das heißt sie kann ihn anzeigen, WENN er es tun würde.Bislang hat sie einfach nur Angst davor, dass er es tun KÖNNTE, das heißt sie hat eine starke Angst davor, was sie widerum davon abhält, ihn abzuschießen.
Sie müsste sich so verhalten:
1.)Sie macht ihm klar, dass es aus ist.
Eventuel reicht das schon.WENN er stalkt, kann sie Punkt 2 in Erwägung ziehen.
2.)Sie zeigt ihn an.Das Gericht würde nach Überprüfung des Falls eine Verfügung aussprechen, die ihm gebietet, dass er sich so und soviele meter von ihr fernhalten soll.Wenn er sich nicht daran hält, droht Gefängnis.
Und das dauert mindestens 4-6 Wochen, vorher gibst keine einstweilige Anordnung oder Verfügung ! Und das ist die Zeit, wo die Trennung am meisten schmerzt...
Ausserdem verhält es sich bei Stalking so, dass die Beiweislage doch recht dünn ist, es müssen Zeugen für die Tat anwesend sein. Wenn das Mädel alleine ist und sagt, er hat das und das gemacht, bringt das im Normalfall überhaupt nichts...
Die Deutsche Justiz ist in solchen Fällen hilflos und der Täter wird nur noch wütender !
@jännyHabt ihr keine männlichen Bekannten, die nur zur Sicherheit in einem anderen Raum warten, bis der Vogel die Wohnung verlassen hat (wenn sie Schluss macht) ?!
Die wohl beste Methode ist (wenn er denn aggressiv wird), seine Eltern zu informieren bzw. mit ihnen über die "Vorfälle" zu sprechen, die regeln das dann schon...