User Ade!
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User Ade!
28.09.2011 um 16:40GilbMLRS schrieb:Dns is keine Behörde, keiner kann sich hier reinklagen, demzufolge hat keiner das einklagbare Recht, hier teilzunehmen.Das habe ich auch nicht geschrieben. Trotzdem bleibt es ein öffentliches Forum und kein privates!! Der Betreiber wirbt mit seinen Besucherzahlen um Werbeverträge abzuschließen. Somit hat der Betreiber kein Willkürrecht und wenn es hart auf hart kommt, könnte auch der Betreiber mit einer Strafe rechnen. Nur sind die Meisten nicht gut genug informiert darüber, oder es wäre zu mühselig einen Prozess wegen sowas anzustreben.
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28.09.2011 um 16:44@CosmicQueen
Nein, wenns möglich wäre, würden sich die Leute reinklagen, wenn er jeden Ankömmling raushaut, dann würde er vielleicht seinen Werbevertrag verlieren, weil zu wenig Leute klicken aber es hätte keine strafrechtlichen Konsequenzen in Bezug auf den ausgeschlossenen User vs. Betreiber.
Außerdem ist es in privater Hand, somit ein privates Forum. Unsere Busse und Straßenbahnen kann auch jeder nutzen, trotzdem sind sie in privater Hand und somit ist es in erster Linie ein Privatunternehmen und kein öffentlich Rechtliches.
Die Auswahl derer, die aufs Forum zugreifen können, sagt noch lange nichts drüber aus, ob es privat oder öffentlich rechtlich ist. Dann müsste es schon ein Amt oder was Vergleichbares sein.
Nein, wenns möglich wäre, würden sich die Leute reinklagen, wenn er jeden Ankömmling raushaut, dann würde er vielleicht seinen Werbevertrag verlieren, weil zu wenig Leute klicken aber es hätte keine strafrechtlichen Konsequenzen in Bezug auf den ausgeschlossenen User vs. Betreiber.
Außerdem ist es in privater Hand, somit ein privates Forum. Unsere Busse und Straßenbahnen kann auch jeder nutzen, trotzdem sind sie in privater Hand und somit ist es in erster Linie ein Privatunternehmen und kein öffentlich Rechtliches.
Die Auswahl derer, die aufs Forum zugreifen können, sagt noch lange nichts drüber aus, ob es privat oder öffentlich rechtlich ist. Dann müsste es schon ein Amt oder was Vergleichbares sein.
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28.09.2011 um 16:49GilbMLRS schrieb:Außerdem ist es in privater Hand, somit ein privates Forum. Unsere Busse und Straßenbahnen kann auch jeder nutzen, trotzdem sind sie in privater Hand und somit ist es in erster Linie ein Privatunternehmen und kein öffentlich Rechtliches.Das tut nichts zur Sache, ob in privater Hand oder nicht. Es bleibt ein öffentliches Forum. Die Busse und Bahnen können auch nicht schalten und walten wie es ihnen gerade beliebt. Ein Vergehen bleibt ein Vergehen, ob nun im häuslichen Bereich oder auf offener Straße.
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28.09.2011 um 16:51@CosmicQueen
Aber ein öffentlich rechtliches Forum ist es nicht, sonst würde es den Bundesadler oder ein Landeswappen als Logo haben :D
Aber ein öffentlich rechtliches Forum ist es nicht, sonst würde es den Bundesadler oder ein Landeswappen als Logo haben :D
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28.09.2011 um 16:52Die einzigen bislang bekannten Entscheidungen zum Ausschluss von Teilnehmern aus Internetangeboten stammen aus dem Jahr 2000 und bezogen sich auf Online-Chats. In diesen Verfahren wollte der Betreiber eines unentgeltlich und ohne Zugangskontrollen oder Nutzungsbedingungen bereitgestellten Online-Chats einen User von der weiteren Nutzung seines Angebots ausschließen. Die Richter des LG Bonn bejahten in dem Urteil die Existenz eines "virtuellen Hausrechts", das den Anbieter grundsätzlich berechtige, einzelne Nutzer zu verbannen.
Sein Hausrecht könne der Anbieter aber nicht willkürlich ausüben. Vielmehr müsse er Gründe für den Ausschluss nachweisen, wie etwa eine Störung des Betriebsablaufes oder eine "nicht übliche Nutzung" jenseits "des üblichen Chat-Verhaltens". Solange ein sachlicher Grund für die Sperrung nicht erkenn- oder nachweisbar sei, liege ein Verstoß gegen das allgemeine Verbot widersprüchlichen rechtlichen Verhaltens gemäß § 242 BGB vor. Die grundsätzliche Existenz eines "virtuellen Hausrechts" bestätigte auch das OLG Köln. Es ließ jedoch offen, ab welcher Beeinträchtigungsintensität davon Gebrauch gemacht werden darf.
Ein Rückgriff auf das "virtuelle Hausrecht" dürfte aber in den meisten Fällen gar nicht erforderlich sein. Denn zwischen Betreiber und Nutzer eines Internetforums besteht ein stillschweigend geschlossener Vertrag. Im Rahmen der zivilrechtlichen Privatautonomie steht es dem Anbieter dabei jederzeit frei, selbst über die Begründung und Aufrechterhaltung dieser vertraglichen Verbindung zu entscheiden. So haben etwa das Kammergericht (KG) Berlin und das Brandenburgische OLG inzwischen entschieden, dass der Auktionsanbieter eBay jederzeit Mitgliedern kündigen kann. Ähnlich entschied schließlich auch das OLG München für die Frage, ob ein Fernsehsender einen Kunden von der Teilnahme an Gewinnspielen ausschließen kann. Das Gleiche sollte auch für die Betreiber von Internetforen gelten.
http://www.recht-im-internet.de/themen/rauswurf.htm
Wenn es seitdem neue Urteile gab, immer her damit.
Sein Hausrecht könne der Anbieter aber nicht willkürlich ausüben. Vielmehr müsse er Gründe für den Ausschluss nachweisen, wie etwa eine Störung des Betriebsablaufes oder eine "nicht übliche Nutzung" jenseits "des üblichen Chat-Verhaltens". Solange ein sachlicher Grund für die Sperrung nicht erkenn- oder nachweisbar sei, liege ein Verstoß gegen das allgemeine Verbot widersprüchlichen rechtlichen Verhaltens gemäß § 242 BGB vor. Die grundsätzliche Existenz eines "virtuellen Hausrechts" bestätigte auch das OLG Köln. Es ließ jedoch offen, ab welcher Beeinträchtigungsintensität davon Gebrauch gemacht werden darf.
Ein Rückgriff auf das "virtuelle Hausrecht" dürfte aber in den meisten Fällen gar nicht erforderlich sein. Denn zwischen Betreiber und Nutzer eines Internetforums besteht ein stillschweigend geschlossener Vertrag. Im Rahmen der zivilrechtlichen Privatautonomie steht es dem Anbieter dabei jederzeit frei, selbst über die Begründung und Aufrechterhaltung dieser vertraglichen Verbindung zu entscheiden. So haben etwa das Kammergericht (KG) Berlin und das Brandenburgische OLG inzwischen entschieden, dass der Auktionsanbieter eBay jederzeit Mitgliedern kündigen kann. Ähnlich entschied schließlich auch das OLG München für die Frage, ob ein Fernsehsender einen Kunden von der Teilnahme an Gewinnspielen ausschließen kann. Das Gleiche sollte auch für die Betreiber von Internetforen gelten.
http://www.recht-im-internet.de/themen/rauswurf.htm
Wenn es seitdem neue Urteile gab, immer her damit.
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28.09.2011 um 16:59Tommy137 schrieb:Sein Hausrecht könne der Anbieter aber nicht willkürlich ausüben. Vielmehr müsse er Gründe für den Ausschluss nachweisen, wie etwa eine Störung des Betriebsablaufes oder eine "nicht übliche NutzungSag ich doch, kein Recht auf Willkür. ;) Es gibt da noch ein anderes Urteil, das müsste ich erst mal suchen. Da ging es um einen AOL-Forennutzer. Da hat übrigens der Kläger gegen den Betreiber gewonnen.
@GilbMLRS
Oje, nee, nicht zwangsläufig. :D
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28.09.2011 um 17:03Wenn interessiert das eigentlich?
User Ade!
28.09.2011 um 17:03Wers rein privatl, könnt man auch als Gast nicht in die Themen schauen, oder öffentliche Profile besuchen :check: :ok:
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28.09.2011 um 17:15alles OT hier...
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28.09.2011 um 17:17User Ade!
28.09.2011 um 17:18Ob cestmoi wohl wieder hier ist? Na ich glaub der hat echt die Backen voll gehabt von so manchem...
Cestmoi meld dich wenn du hier bist ;)
Cestmoi meld dich wenn du hier bist ;)
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28.09.2011 um 17:22
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28.09.2011 um 17:50Ich vermisse FreZZy
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28.09.2011 um 18:18PhreakaZZ schrieb:Ich vermisse FreZZyIch auch :(
Spoilerhttp://www.youtube.com/watch?v=gB_DZyJKoWc&feature=related