Was geht euch gerade durch den Kopf?
18.10.2018 um 19:45Fällt schwer, falls die Geschichte so stimmt wie kommuniziert.dedux schrieb:Chillt mal
Man kann nur hoffen, dass da jemand was falsch verstanden hat.
Fällt schwer, falls die Geschichte so stimmt wie kommuniziert.dedux schrieb:Chillt mal
Man muss die Zeitungsredaktion direkt anschreiben. Hartnäckig bleiben, anrufen, nachfragen.Blues666 schrieb:Kann man probieren, ob da allerdings ein Artikel geschrieben wird steht auf einem anderen Blatt. Ich war schon manchmal überrascht, über welche Misstände die Presse nichts berichtet.
Definitiv.dedux schrieb:Man muss sich erstmal die Rechtslage anschauen.
Unterlassene Hilfeleistung ist eine Straftat ;)Blues666 schrieb:Fällt schwer, falls die Geschichte so stimmt wie kommuniziert.
Strafgesetzbuch (StGB)
§ 323c Unterlassene Hilfeleistung
Wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuten, insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten möglich ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
Ich vermute es wird jetzt darauf hinauslaufen das ein Gutachter fesselten muss ob das Kind Krank oder ein pflegefall ist.Kältezeit schrieb:Ruhe bewahren, natürlich. Und wenn das nicht hilft, muss man sich eben selbst helfen.
Auch hierzulande ist nicht alles Gold was glänzt, da hilft auch der Verweis "wir sind hier immerhin in Deutschland" nicht weiter.
Besteht der Verdacht, dass ein Minderjähriger misshandelt, gequält, vernachlässigt oder sexuell missbraucht worden ist, so hat der Arzt ebenfalls Anzeige an die Sicherheitsbehörde zu erstatten. Richtet sich der Verdacht gegen einen nahen Angehörigen (Ehegatten, Verwandte in gerader Linie, Geschwister und andere Angehörige, sofern Hausgemeinschaft zum Opfer besteht), so kann die Anzeige so lange unterbleiben, als dies das Wohl des Minderjährigen erfordert und eine Zusammenarbeit mit dem Jugendwohlfahrtsträger und gegebenenfalls eine Einbeziehung einer Kinderschutzeinrichtung an einer Krankenanstalt erfolgt.
Das Kind wurde mit diesen Gedanken nicht Konfrontiert. Das kann man nicht bringen.Blues666 schrieb:wenn bei einer Untersuchung ein Verbrechen entdeckt wird,