Der Betrug ist ein Tatbestand des deutschen Strafrechts. Er zählt zu den Vermögensdelikten und ist in § 263 StGB geregelt. Die Strafnorm bezweckt den Schutz des Vermögens. Sie erfasst Verhaltensweisen, mit denen jemand einen anderen durch Tücke dazu bewegt, sich selbst in seinem Vermögen zugunsten des Täters oder eines Dritten zu schädigen.
Für den Betrug können eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe verhängt werden. Das Vergehen stellt eines der am häufigsten angezeigten Delikte in Deutschland dar. Die Zahl der gemeldeten Fälle liegt seit vielen Jahren im oberen sechsstelligen Bereich. 2016 wurden 899.043 Betrugstaten angezeigt, womit der Betrug das am häufigsten gemeldete Delikt nach dem Diebstahl (§ 242 StGB) darstellt