@mcmööpAllgemeingesprochen kann eine technische Invention, also auch eine Software oder eine gewisse Internetinnovation unter den Schutz eines Patents gestellt werden. Ist dies bei Videoportalen auch der Fall oder nicht?
Zwar würde ich gern selbst eine Antwort finden, aber Google sowie juristische Seiten geben nichts konkretes her, bzw. ich suche unter den falschen Stichworten.
Ich zitiere mal aus einem Artikel über ein Patent für Onlinespiel, was ja auch eine Innovation im Rahmen des Internets darstellt:
"Das Schriftstück (Patent 7,181,690 ) beschreibt ein »dreidimensionales, grafisches, interaktives, virtuelles Mehrbenutzer-System« in der »Benutzer einen Client-Prozess ausführen um die Welt rund um den Teilnehmer darzustellen. Die virtuelle Welt zeigt Avatare die andere Benutzer darstellen. [...] Um die Darstellung zu aktualisieren und die Bewegungen der Benutzer-Avatare wiederzugeben, werden Informationen zu einem zentralen Server übermittelt der daraufhin Position-Updates für die Clients zur Verfügung stellt [...] Der Client benutzt eine Umgebungs-Datenbank um zu entscheiden welche Hintergrund-Objekte darzustellen sind und die Bewegungen des Nutzer-Avatars einzuschränken."