Das erste Mal besoffen
30.11.2008 um 22:03GilbMLRS schrieb:Doch bei ersterem bist du unter Umständen auch der Verursacher des Todes durch Unterlassen.Absolut nicht! Die Ursache des Todes läge nicht in meinem Nichthandeln. Sondern an dem Unglücksfall ansich!
GilbMLRS schrieb:Keiner macht dir einen Vorwurf, wenn du in der Absicht ihm das Leben zu retten einen Fehler machst, denn nur dann besteht die Chance auf Rettung, hilf´st du ihm nicht unter Ausschöpfen aller zumutbaren Mittel, dann is das so als würdest du ihn töten.Das ist einfach nur Schwachsinn Gilb! Um jemanden zu töten müsste ich irgendeine Rolle in dem Unglücksfall gespielt haben. Mein nichthandeln würde im Gegenteil bedeuten das ich eben keine Rolle spielen wollte. Wenn ich im Gegenzug jemanden "Helfe" und die Person dann stirbt, dann habe ich eine ganz klare Rolle in ihrem Dahinscheiden gespielt.
Das mit dem "was wenn ich einen Fehler mach" is nichts weiter als eine nicht haltbare Schutzbehauptung.[Warum Schutzbehauptung? Dir ist schon bewusst das du nicht Richter bist und ich nicht Angeklagter oder? Es gibt hier für mich keinen Grund nach Ausreden zu suchen.