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Erbrecht von unehelichen kindern

35 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Erbe, Erbeabzocken ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Erbrecht von unehelichen kindern

19.11.2008 um 11:13
kennst sich jemand mit erbansprüchen aus?

die unehliche tochter meiner 2006 verstorbenen mutter macht ansprüche auf gelder meines vor kurzen verstorbenen vaters.
sie wurde zwei jahre vor deren kennenlernen geboren und wurde nie adoptiert, hat sie anspruch auf sparbücher?
nach dem tode meiner mutter wurde sie bedacht und bekam ihren rechtlichen erbteil zugesprochen.
nach dem tode meines vaters durfte sie sich auch an der haushalstauflösung beteidigen.

mein vater hat kein testtament gemacht und sagte immer das sich seine leiblichen kinder das gelb teilen sollen.


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Erbrecht von unehelichen kindern

19.11.2008 um 11:14
sorry für die fehler, bin durcheinander.:|


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Erbrecht von unehelichen kindern

19.11.2008 um 11:23
Wenn sie das leibliche Kind deines Vaters ist,
dann hat sie auch ein Recht auf das Erbe.

Dabei spielt es keine Rolle, ob er sie adoptiert hat.


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Erbrecht von unehelichen kindern

19.11.2008 um 11:25
sie war das uneheliche kind meiner toten mutter merlina und wurde nie von meinem vater adoptiert.


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Erbrecht von unehelichen kindern

19.11.2008 um 11:26
sie ist nicht das Kind deines Vaters,
sondern deine Mutter hat sie mit in die Ehe gebracht?

Dann dürfte sie keine Ansprüche auf das Vermögen deines Vaters haben.


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Erbrecht von unehelichen kindern

19.11.2008 um 11:27
sie ist das kind eines unbekannten mannes, meine mutter hat sie vor der ehe meines vaters bekommen.


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Erbrecht von unehelichen kindern

19.11.2008 um 11:32
eben deswegen dürfte sie eigentlich keine Ansprüche haben.


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Erbrecht von unehelichen kindern

19.11.2008 um 11:35
ich hoffe noch auf weitere antworten, mal sehen ob sich damit wirklich wer auskennt.
tja, man sollte immer ein testament machen und bei einem notar hinterlegen.
aber ich bin eigentlich auch der meinung, dass sie keine ansprüche stellen kann.


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Erbrecht von unehelichen kindern

19.11.2008 um 11:36
Ruf doch einen Anwalt für Erbrecht an.
Das Erstgespräch am Telefon ist meistens kostenlos.


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T_K_V ehemaliges Mitglied

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Erbrecht von unehelichen kindern

19.11.2008 um 11:47
Es spielt keine rolle ob sie dein Vater adopiert hatt oder nicht ihr steht genau so ein Erbteil zu da sie zur Famile gehört durch deine Mutter.

Sie hatt die gleichen erbrechte wie du.


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T_K_V ehemaliges Mitglied

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Erbrecht von unehelichen kindern

19.11.2008 um 11:50
Wikipedia: Erbrecht

Hier findest du alle Links zum Thema.


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Erbrecht von unehelichen kindern

19.11.2008 um 12:17
Hm habe da auch nicht so den Durchblick, bin aber der Auffassung, das dieser Anspruch nicht besteht.

1. Ordnung: Abkömmlinge des Erblassers (sämtliche vom Erblasser abstammende Personen, also Kinder, einschließlich der nichtehelichen und der adoptierten Kinder, Enkel, Urenkel etc.), § 1924 BGB
2. Ordnung: Eltern des Erblassers und deren Abkömmlinge (Vater, Mutter, Bruder, Schwester, Neffe, Nichte, Großneffe, Großnichte usw.), § 1925 BGB
3. Ordnung: Großeltern des Erblassers und deren Abkömmlinge (Großvater, Großmutter, Onkel, Tante, Cousin, Cousine usw.), § 1926 BGB
4. Ordnung: Urgroßeltern des Erblassers und deren Abkömmlinge (Urgroßvater, Urgroßmutter, Großonkel, Großtante usw.), § 1928 BGB
5. und fernere Ordnungen: entferntere Voreltern des Erblassers und deren Abkömmlinge, § 1929 BGB


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Erbrecht von unehelichen kindern

19.11.2008 um 12:18
tkv, ich bin mir da nicht so sicher und in den links finde ich auch keine lösung und das sie es ist.


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Erbrecht von unehelichen kindern

19.11.2008 um 12:34
wie gesagt, sie ist kein leibliches kind meines toten vaters, sondern die unehliche tochter meiner toten mutter.


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Erbrecht von unehelichen kindern

19.11.2008 um 12:36
Und findet in dieser Position kein Plätzchen im Ordnungssystem des Erbfolgerechts.


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Erbrecht von unehelichen kindern

19.11.2008 um 12:37
ist sie mit euch aufgewachsen?

wenn ja, denke ich schon das sie einen geringen anteil zugesprochen bekommt.


am samstag treffe ich meine ehemalige prof. die könnte ich fragen - die kennt sich damit natürlich supi aus^^


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Erbrecht von unehelichen kindern

19.11.2008 um 12:39
emiliy, sie wuchs bei der mutter meiner mutter auf.


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Erbrecht von unehelichen kindern

19.11.2008 um 12:40
Erbrecht unehelicher Kinder

Uneheliche Kinder . haben Anspruch auf ein gesetzliches Erbe. Sie sind somit erbrechtlich ehelichen Kindern völlig gleichgestellt. Voraussetzung für den Erbanspruch gegenüber dem Vater ist jedoch, dass das Vaterschaftsanerkenntnis . noch zu Lebzeiten des Verstorbenen festgestellt wurde.

Wenn mittels letztwilliger Verfügung jemand anderer als Erbe oder Erbin bestimmt wird, so hat das Kind ein Recht auf den Pflichtteil . .
Achtung:

Wenn ein Elternteil keine Beziehung zu seinem unehelichen Kind gepflegt hat, hat er die Möglichkeit die Halbierung des Pflichtteils . testamentarisch anzuordnen.



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19.11.2008 um 12:43
emily, sie ist nicht das kind meines vaters.
meine mutter hat nie gesagt wer der vater war.


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Erbrecht von unehelichen kindern

19.11.2008 um 12:44
ist mir schon klar ^^

erbrecht ist kompliziert :D


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T_K_V ehemaliges Mitglied

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Erbrecht von unehelichen kindern

19.11.2008 um 12:45
Das ist Egal deine Mutter war mit deinen Vater verheiratet und somit ist sie auch Erbberichtig, Alequotenanteil sagt dir was oder ?


Und wenn du dich noch so wehrst wenn es vor gericht geht kann es sein das mehr als das bekommt.


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