Nimmermehr schrieb:Den Stein kann man behalten,man muss nur die Grabstelle verlängern,nach 25 Jahren
ich weiß, jeder Friedhof hat da seine eigenen Regeln, nach was die da gehen weiß ich gar nicht. Bei einigen kannst nachgebühr bezahlen das länger steht. Musste mich so genau noch nicht befassen. Aber denke Daten, wo hat sie gelegen? dürfte es geben. Was soll da eine Schweigepflicht bringen?
Oder hat sie überhaupt hier gelegen.
AlteTante schrieb:Totenruhe? Respekt vor möglicherweise noch lebenden Angehörigen oder gar deren Rechte?
Es geht nur um Information. Rechte in der heutigen Zeit bei Korruption und sonstigen. das kriegen sie nicht mal bei lebenden richtig hin.
AlteTante schrieb:konkret nach dem Grab einer vor 40 Jahren
richtig welche ruhe kannst noch stören, wenn nicht verbrannt wurde haben Würmer ihre Mahlzeit schon gehabt.
Hat hier eine Name + Datum gelegen? Was störst denn da?
AlteTante schrieb: Ich glaube aber nicht, dass er es tut.
Denke auch das die bestimmt kleine Gebühr wollen, damit überhaupt ein Finger sich in Richtung Akte bewegt. Wie wichtig wird ihm diese Info sein, wenn seine Ruhe bekommt und der Dämon die Frau mitnimmt. Hat dann seine Ruhe.