nairobi schrieb:Das sehe ich anders. Die Schule hat Hausrecht, und zudem eine Sorgfaltspflicht.
Die Schule hat
kein Recht einen Corona Test zu verlangen! Das wäre ja noch schöner! Ausschließlich medizinisches Personal hat das Recht einen solchen Test anzuordnen!
Außerdem ist auch eine Gesundschreibung durch einen Arzt, bis auf einige Ausnahmen (wie zb. Läusebefall)
nicht notwendig. Das einzige, was die Schule fordern darf, ist ein Negativ-Test
nach einer diagnostizierten Corona-Erkrankung.
Sonst hätte ja jede Einrichtung das Recht, bei einem kleinen Nieser einen Test zu fordern. Mach dir mal bewusst, wie viele zigtausende sinnlose Tests dadurch durchgeführt würden.
nairobi schrieb:Aber wenn ein Schüler positiv auf Corona getestet wurde, müssen doch die (möglichen) Kontaktpersonen auch getestet werden.
Das stimmt so auch nicht! Sollte ein Schüler positiv getestet werden, verbleiben die anderen Schüler (der selben Klasse) in heimischer Quarantäne. Erst bei Auftreten von Symptomen werden sie getestet. Dadurch versucht man diese Massen-Tests zu verhindern.
Dies gilt übrigens oftmals noch nicht mal für Geschwisterkinder. Das heißt, sollte ein Kind in der Klasse meiner Tochter positiv getestet werden, verbleibt meine Tochter daheim in Quarantäne. Ihr Bruder (selbe Schule, andere Klasse) könnte aber weiterhin zur Schule gehen.
Dazu kommt, dass bei Stiefels Tochter eben kein bestätigter Fall in der Klasse vorlag, sondern einfach mehrere Kinder die selben Symptome hatten. Letztlich hatten die Kinder scheinbar alle einen "banalen" Schnupfen. So wie es jedes Jahr um diese Jahreszeit auftritt.
nairobi schrieb:Die Schule wird diese Kosten nicht übernehmen. Diese gehen zu Lasten der Allgemeinheit, denke ich (?)
Natürlich nicht! Würden sie diese Kosten tragen müssen, würden die aufhören solche sinnlosen Tests zu fordern.
;)Kinderärzte und Eltern wissen, dass sich ein banaler Schnupfen oder Erkältungshusten gut zehn Tage halten kann, auch wenn die Kinder längst wieder topfit sind. Manches Krippenkind dürfte praktisch überhaupt nicht mehr in die Kita, würde es stets bei laufender Nase ausgeschlossen, und manches Schulkind würde grundlos zu viel Unterricht verpassen, wo dieser doch gerade wieder stattfindet.
[...]
Dort heißt es ganz klar: »Kranke Kinder oder Jugendliche in reduziertem Allgemeinzustand mit Fieber, Husten, Hals- oder Ohrenschmerzen, starken Bauchschmerzen, Erbrechen, Durchfall oder unklarem Hautausschlag gehören weder in die Kita noch in die Schule.« Schule oder Kita sind dann berechtigt, das erkrankte Kind von den Sorgeberechtigten abholen zu lassen. Über einen Arztbesuch entscheiden allein die Erziehungsberechtigten. Nur ein Arzt oder die Gesundheitsbehörden dürfen die Indikation für einen Coronatest stellen. Gemeinschaftseinrichtungen wie Schulen oder Kitas seien dagegen nicht berechtigt, eine Testung (oder die Vorlage eines negativen Testergebnisses) einzufordern.
Quelle:
https://www.pharmazeutische-zeitung.de/mit-schnupfnase-in-die-schule-119400/