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Beamtendumm

129 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Polizei, Staat, Jugendamt ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Beamtendumm

28.11.2014 um 21:33
@Katori

*lach* jetzt verstehe ich auch deinen Kommentar :D


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Beamtendumm

28.11.2014 um 21:34
@Lee_Sunkiller ich war zu der Stunde in einem mentalem schwarzen Loch und hab mich voll angepißt gefühlt :D


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Beamtendumm

28.11.2014 um 21:43
Dann danke, dass du den Post noch mit einem zweiten Blick gewürdigt hast :D


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Beamtendumm

28.11.2014 um 22:16
Bin erst vor etwa einer Stunde nachhause gekommen und jetzt etwas müde. Morgen erzähle ich euch, wie's war, auf jeden Fall lustig :D


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Beamtendumm

30.11.2014 um 08:58
@emz
der Talibernd hat schon seine Schilderung des verfahrens veröffentlicht :D
https://beamtendumm.wordpress.com/2014/11/30/schneller-freispruch/ (Archiv-Version vom 18.06.2015)


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Beamtendumm

30.11.2014 um 10:46
@Tireachan
Wie du ganz richtig ausführst, es handelt sich um "seine Schilderung" des Verfahrens, die in groben Zügen durchaus der Realität entspricht, allerdings eher selektiv gehalten ist. So hat er einige überaus amüsante Szenarien schamhaft verschwiegen, auf die ich gedenke, näher einzugehen.


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Beamtendumm

30.11.2014 um 11:28
@emz

Für seine Verhältnisse ist die Berichterstattung bisher ja geradezu dezent. Woran das wohl liegen mag...

Zu anderen Zeiten gäbe es nun schon einen ausführlichen Bericht, wo er schildert, wie er den versammelten Juristen die Rechtslage erklärt. Worauf sie ihn unter Beifall und Hochrufen verabschieden, dankbar und glücklich, nun endlich erleuchtet worden zu sein. Und nicht gleich von ihm verhaftet.


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Beamtendumm

30.11.2014 um 17:32
Zitat von emzemz schrieb:So hat er einige überaus amüsante Szenarien schamhaft verschwiegen, auf die ich gedenke, näher einzugehen.
Ich bitte darum :D


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Beamtendumm

30.11.2014 um 17:37
@Tireachan
Jetzt drängel doch nicht :D
Lies lieber seine neueste Schilderung
https://beamtendumm.wordpress.com/2014/11/30/wann-ist-ein-mensch-verurteilt/#more-17978
Das das doch ein wenig anders war, kannst du dir vielleicht denken ;)


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Beamtendumm

30.11.2014 um 18:34
@emz
diesen, seinen neuesten Erguss hab ich mir gerade angetan und könnte mich köstlich über sein gefährliches Halbwissen über sein Vorstrafenregister amüsieren :D
Anscheinend hat man ihm noch nicht gesagt, dass nicht jedes Urteil einen Eintrag im BZR verdient


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Beamtendumm

30.11.2014 um 18:49
@Tireachan
Wirklich sehr interessant. Welche verurteilte Straftaten werden denn nicht im BZR eingetragen?


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Beamtendumm

30.11.2014 um 18:56
@witchbitch
Straftaten meines Wissens alle, aber alles was unter einer Bewährungsstrafe abläuft (also nur Geldbußen) werden nicht eingetragen. Aber derzeit lese ich gerade einen guten Ratgeber über den unterschied über die Vorstrafe im juristischen Sinne und dem was man im Volksmund als Vorbestraft bezeichnet


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Beamtendumm

30.11.2014 um 19:03
@Tireachan
Dann solltest du mal hier lesen.
Wikipedia: Bundeszentralregister

Keine Ahnung haben, aber anderen Halbwissen unterstellen.

Toll hier.

Natürlich werden auch Geldstrafen eingetragen.

Man sollte halt den Unterschied kennen, zwischen einem Bundes-Zentralregister-Eintrag,
und einem Bundes-Zentralregister-Auszug.

Immerhin bekommt nicht jeder alle Einträge zu sehen, die Gerichte aber schon.


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Beamtendumm

30.11.2014 um 19:16
@witchbitch
das hab ich dann hier
http://www.123recht.net/Wann-ist-man-vorbestraft-__a2693__p2.html
falsch verstanden
da steht:
Mit den Vorstrafen ist es eigentlich ganz einfach: Immer, wenn gegen jemanden eine Strafe verhängt worden ist (nicht Bußgeld!), so ist derjenige im rechtlichen Sinne vorbestraft.
Aber Danke für den Hinweis


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Beamtendumm

30.11.2014 um 21:19
28.11.2014 es ist 11:10 Uhr, das Verfahren soll beginnen, doch wer ist nicht da? Bernd Schreiber, der rollt da gerade in den Eingangsbereich und jetzt steht erst mal die Kontrolle an. Alles muss aus den Taschen raus und in den bereitstehenden grauen Kasten gelegt werden, und er hat viele Taschen und er hat auch viel mitgebracht und so füllen seine Sachen problemlos gleich zwei Kisten, die geröntgt werden.

Da, er hat mich erspäht, reißt ungläubig seine Äuglein auf. Kein Zweifel, er hat mich erkannt, wird ihm doch Cäsar bestimmt längst Fotos von früheren Veranstaltungen, wo er mir schon mal begegnet ist, gezeigt haben.

Rechts ein Justizbeamter, links ein Justizbeamter, BeDumm wird in Richtung Gerichtssaal eskortiert. Er darf sich im Gerichtsgebäude nur unter Aufsicht bewegen. Mein Gott wie peinlich.

Der Prozess beginnt, die Richterin will die Personalien feststellen. Das verweigert BeDumm. Er will einen Befangenheitsantrag stellen. Die Richterin verweist darauf, dass er schon zwei Befangenheitsanträge gestellt habe, beide abgelehnt, der zweite aus Gründen der Verschleppung. Richterin erklärt ihm, dass er sowieso freigesprochen würde.

Ach, war es das etwa schon? Ich bin fast enttäuscht. Aber nein doch, wenn man sich auf etwas verlassen kann, dann darauf, dass es nichts gibt, was ein BeDumm unwidersprochen hinnehmen würde, auch nicht einen Freispruch. Er weigert sich weiter, seine Personalien feststellen zu lassen, besteht auf dem Befangenheitsantrag. Auch wenn das während des Verfahrens eigentlich nicht möglich ist, na gut, soll er halt noch einen dritten Befangenheitsantrag stellen. Das könne ja gleich hier machen, meint die Richterin.

Da meint sie allerdings falsch. Denn natürlich ist BeDumm nicht bereit, diesen Befangenheitsantrag selbst zu formulieren, er besteht auf einer Niederschrift. Die müsse er in der Geschäftsstelle machen, sagt die Richterin, worauf er fragt, "wo ist hier (wir sind in Gelsenkirchen-Buer, sein Gericht ist jedoch Gelsenkirchen) die Geschäftsstelle", worauf sie sagt, "weiß ich nicht, ist auch nicht meine Sache."

Die Richterin unterbricht die Verhandlung, gibt Bedumm die Geschenke (Reinigungsmilch und Wattepads) zurück, für die sie sich mit einem zuckersüßen Lächeln auf Herzlichste bedankt, während sie ihm erklärt, dass sie diese leider nicht annehmen darf. Dann ist noch die Rede von einem Befangenheitsantrag den sich die Staatsanwaltschaft wegen dieser Geschenke vorbehält und als die Richterin dann immer noch lächelnd den Raum verlässt, ruft ihr BeDumm hinterher "Sie wissen aber schon, wie das gemeint war".

In der Pause beginnt der Staatsanwalt ein Gespräch mit BeDumm, was ihm sichtlich nicht behagt. https://beamtendumm.wordpress.com/2014/11/30/wann-ist-ein-mensch-verurteilt/#more-17978 (Archiv-Version vom 18.06.2015) Der von ihm als "älterer Herr" Bezeichnete dürfte allerdings etliche Jährchen jünger sein als BeDumm. Was diesen Umzug aus dem "schönen Schwarzwald" in den Ruhrpott anbelangt, vielleicht lässt sich der Staatsanwalt hier von BeDumms Äußerem täuschen, ich weiß es nicht, ich bekomme nur mit, dass er etwas zerknirscht meint, er sei nur mit Mutter umgezogen. Tja, damals waren die Zeiten für ein Kind ohne Vater wahrlich kein Honigschlecken.

BeDumm lenkt nun das Gespräch auf seine 13 Anklagen und 13 Freisprüche. Der Staatsanwalt widerspricht, meint, er sei doch selbst dabeigewesen, als er zu einer Geldstrafe verurteilt worden sei. Worauf hin ihn BeDumm belehrt: Ich bin unschuldig, eine Geldstrafe ist ein Freispruch. Anmerkung am Rande, derartige Freisprüche sitzt er dann im Knast ab, wie er schon gern mal erzählt hat.

Die Richterin kommt zurück, meint, dass wäre "zu viel der Ehre angetan" und BeDumm darf nun hier, an dem nicht für ihn zuständigen Amtsgericht seinen Befangenheitsantrag zur Niederschrift geben, damit es weitergeht.

Nach einer großen Pause hat BeDumm seinen Befangenheitsantrag erstellt und übergibt jeweils an Richterin und Staatsanwalt ein Exemplar. Die lesen den Text durch und stellen gemeinsam fest, dass das der gleiche Text ist, wie bei dem bereits abgelehnten Befangenheitsantrag und lehnen somit diesen Befangenheitsantrag ebenso ab wie den vorangegangenen Befangenheitsantrag, ist ja nix verändert.

Nun sind wir endlich an dem Punkt angelangt, wo Herr Bernhard Schreiber bereit ist, seine Personalien feststellen zu lassen und so kann ihn nun die Richterin auch endlich freisprechen.

Bei der Anklage ging es um zwei Juristen, die auf der BeDumm-Seite beleidigt worden waren. Dem einen war Parteiverrat unterstellt worden, beim anderen hatte er den Name "verunstaltet". Es ging nicht um den von BeDumm so gerne erwähnten Freislervergleich.

Wieso die Anklage unumgänglich war obwohl der Freispruch im Vorfeld schon feststand, wird von der Richterin verständlich dargelegt, so man es denn auch verstehen wollen würde. Als juristischer Laie maße ich mir aber nicht an, dies zu wiederholen, da Fehler vorprogrammiert wären, es die Wenigsten wirklich interessiert und den Juristen derartige Abläufe eh geläufig sind.

Bei dem Grund für den Freispruch bezieht sie sich auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes (leider habe ich kein Aktenzeichen). Darin wird festgestellt, dass Gerichte und Juristen bei Beleidigungen ein "breites Kreuz" zu haben hätten und "souverän darüber stehen" müssen, gemäß dem Spruch "was kümmert es die Eiche, ..." was BeDumm sogleich veranlasst zu sagen, "das ist eine Beleidigung". Weiter führt sie aus, dass man auch berücksichtigen müsse, dass hier jemand "unheimlich allein ist und nur seine Site hat".

Die Verhandlung ist beendet, alles strömt dem Ausgang zu, BeDumm spricht mich noch mit "Frau Rentina" an und beim Verlassen des Justizgebäudes bekomme ich mit, wie sich BeDumm und Unterstützer verabreden, sie wollen noch einen Trinken. Ich gehe zu meinem Auto, das ich auf der Straße geparkt habe und bemerke Schritte, die mir folgen. Und siehe da, als ich die Autotür öffne, sehe ich einen der Unterstützer, der sich zu meinem Autokennzeichen hinunter beugt, um es so besser lesen zu können, und ruft das seinen Mitunterstützern zu, damit sie es notieren.

Ich sitze in meinem Auto, beiße in mein mitgebrachtes Brötchen, trinke einen Schluck Kaffee, als ich sehe, wie BeDumm über die Straße rollt und sich auf dem Mittelstreifen platziert. Etwa sechs Autolängen dürfte er enfernt sein von mir. Er starrt mich an. Soll er, ich habe Hunger und Durst und lass mich nicht stören. Ich zünde mir eine Zigarette an, lass den Motor an, als er plötzlich auf mich zugefahren kommt. Er fährt knapp an meiner Motorhaube vorbei, dann an der Beifahrerseite entlang, hinten herum und dann ebenso knapp an der Fahrerseite wieder nach vorne und weg.

Und nun frage ich mich, was wollte er mir mit diesem Auftritt demonstrieren? Dass er nicht alle Latten am Zaun hat, das wusste ich schon vorher.


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Beamtendumm

30.11.2014 um 21:41
@emz

Erst einmal ein großes Dankeschön für die Mühe, die in dem Bericht steckt.
Zitat von emzemz schrieb:Die Richterin unterbricht die Verhandlung, gibt Bedumm die Geschenke (Reinigungsmilch und Wattepads) zurück, für die sie sich mit einem zuckersüßen Lächeln auf Herzlichste bedankt, während sie ihm erklärt, dass sie diese leider nicht annehmen darf. Dann ist noch die Rede von einem Befangenheitsantrag den sich die Staatsanwaltschaft wegen dieser Geschenke vorbehält und als die Richterin dann immer noch lächelnd den Raum verlässt, ruft ihr BeDumm hinterher "Sie wissen aber schon, wie das gemeint war".
Scheint eine gut geerdete Richterin gewesen zu sein.
Zitat von emzemz schrieb:Bei dem Grund für den Freispruch bezieht sie sich auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes (leider habe ich kein Aktenzeichen). Darin wird festgestellt, dass Gerichte und Juristen bei Beleidigungen ein "breites Kreuz" zu haben hätten und "souverän darüber stehen" müssen, gemäß dem Spruch "was kümmert es die Eiche, ..." was BeDumm sogleich veranlasst zu sagen, "das ist eine Beleidigung".
Solche feinen Details vermisse ich in der Hülle und Fülle beamtendummscher Berichterstattung...


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Beamtendumm

30.11.2014 um 22:18
@emz
Danke. Ein schöner Bericht!
Zitat von emzemz schrieb:Und nun frage ich mich, was wollte er mir mit diesem Auftritt demonstrieren? Dass er nicht alle Latten am Zaun hat, das wusste ich schon vorher.
Wenn er Dich am rausfahren gehindert hätte, wäre das Nötigung gewesen.

Dass Sie Dein Kennzeichen aufschreiben, so als hättest Du ein Verbrechen begangen, zeigt in der Tat, dass sei nicht alle Latten am Zaun haben. Das ist einer der Gründe, warum ich im Umgang mit Verwirrten bevorzuge, anonym zu bleiben.

Ja, eine Beleidigung hat er begangen. Passt sicher nicht in sein Weltbild, dass der vielgeschmähte Staat sich da ihm gegenüber sehr tolerant zeigt und das Gericht eher Mitleid hat mit dem großen Kämpfer gegen Beamtenwillkür ;-)


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Beamtendumm

30.11.2014 um 22:20
Ich vergaß vor lauter innerem Applaus einen Dank auszusprechen.

Vielen Dank für deinen Einsatz!

:)


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Beamtendumm

01.12.2014 um 06:25
Zitat von emzemz schrieb:Etwa sechs Autolängen dürfte er enfernt sein von mir. Er starrt mich an.
Starren kommt vor Wahnsinn, haben meine Eltern immer gesagt ;)

Ein sehr schöner Bericht @emz :Y:

Ich frage mich, wie man sich bei Gericht benommen haben muss, um von Justizbeamten eskortiert werden zu müssen :ask:


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Beamtendumm

02.12.2014 um 10:02
Ach, muss BeDumm glücklich sein. Nach der abgesprochenen Schreibpause hier, gibt man sich endlich wieder mit ihm ab. Das scheint ihn so zu entzücken, dass er gleich Stunden um Stunden in die Tasten haut, vor Eifer sabbernd und zitternd. So aufgeregt gewesen der arme, dass er gestern sogar verfrüht ein mal den Beitrag reinstellt, um dann noch einmal einen ganzen Tag daran zu feilen.

Ja, wie Recht die Richterin doch hat. Viel bleibt ihm wirklich nicht.

Nun, zu seinem Beitrag muss ich sagen, dass ich wohl sehr lange warten muss, bis mir mal die Muse kommt, denn ganzen Sermon durchzulesen. Da ist mir die Zeit einfach zu schade für. Vielleicht nächstes Jahr. Im Sommerloch. Oder wohl gar nicht. :)


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