28.11.2014 es ist 11:10 Uhr, das Verfahren soll beginnen, doch wer ist nicht da? Bernd Schreiber, der rollt da gerade in den Eingangsbereich und jetzt steht erst mal die Kontrolle an. Alles muss aus den Taschen raus und in den bereitstehenden grauen Kasten gelegt werden, und er hat viele Taschen und er hat auch viel mitgebracht und so füllen seine Sachen problemlos gleich zwei Kisten, die geröntgt werden.
Da, er hat mich erspäht, reißt ungläubig seine Äuglein auf. Kein Zweifel, er hat mich erkannt, wird ihm doch Cäsar bestimmt längst Fotos von früheren Veranstaltungen, wo er mir schon mal begegnet ist, gezeigt haben.
Rechts ein Justizbeamter, links ein Justizbeamter, BeDumm wird in Richtung Gerichtssaal eskortiert. Er darf sich im Gerichtsgebäude nur unter Aufsicht bewegen. Mein Gott wie peinlich.
Der Prozess beginnt, die Richterin will die Personalien feststellen. Das verweigert BeDumm. Er will einen Befangenheitsantrag stellen. Die Richterin verweist darauf, dass er schon zwei Befangenheitsanträge gestellt habe, beide abgelehnt, der zweite aus Gründen der Verschleppung. Richterin erklärt ihm, dass er sowieso freigesprochen würde.
Ach, war es das etwa schon? Ich bin fast enttäuscht. Aber nein doch, wenn man sich auf etwas verlassen kann, dann darauf, dass es nichts gibt, was ein BeDumm unwidersprochen hinnehmen würde, auch nicht einen Freispruch. Er weigert sich weiter, seine Personalien feststellen zu lassen, besteht auf dem Befangenheitsantrag. Auch wenn das während des Verfahrens eigentlich nicht möglich ist, na gut, soll er halt noch einen dritten Befangenheitsantrag stellen. Das könne ja gleich hier machen, meint die Richterin.
Da meint sie allerdings falsch. Denn natürlich ist BeDumm nicht bereit, diesen Befangenheitsantrag selbst zu formulieren, er besteht auf einer Niederschrift. Die müsse er in der Geschäftsstelle machen, sagt die Richterin, worauf er fragt, "wo ist hier (wir sind in Gelsenkirchen-Buer, sein Gericht ist jedoch Gelsenkirchen) die Geschäftsstelle", worauf sie sagt, "weiß ich nicht, ist auch nicht meine Sache."
Die Richterin unterbricht die Verhandlung, gibt Bedumm die Geschenke (Reinigungsmilch und Wattepads) zurück, für die sie sich mit einem zuckersüßen Lächeln auf Herzlichste bedankt, während sie ihm erklärt, dass sie diese leider nicht annehmen darf. Dann ist noch die Rede von einem Befangenheitsantrag den sich die Staatsanwaltschaft wegen dieser Geschenke vorbehält und als die Richterin dann immer noch lächelnd den Raum verlässt, ruft ihr BeDumm hinterher "Sie wissen aber schon, wie das gemeint war".
In der Pause beginnt der Staatsanwalt ein Gespräch mit BeDumm, was ihm sichtlich nicht behagt.
https://beamtendumm.wordpress.com/2014/11/30/wann-ist-ein-mensch-verurteilt/#more-17978 (Archiv-Version vom 18.06.2015) Der von ihm als "älterer Herr" Bezeichnete dürfte allerdings etliche Jährchen jünger sein als BeDumm. Was diesen Umzug aus dem "schönen Schwarzwald" in den Ruhrpott anbelangt, vielleicht lässt sich der Staatsanwalt hier von BeDumms Äußerem täuschen, ich weiß es nicht, ich bekomme nur mit, dass er etwas zerknirscht meint, er sei nur mit Mutter umgezogen. Tja, damals waren die Zeiten für ein Kind ohne Vater wahrlich kein Honigschlecken.
BeDumm lenkt nun das Gespräch auf seine 13 Anklagen und 13 Freisprüche. Der Staatsanwalt widerspricht, meint, er sei doch selbst dabeigewesen, als er zu einer Geldstrafe verurteilt worden sei. Worauf hin ihn BeDumm belehrt: Ich bin unschuldig, eine Geldstrafe ist ein Freispruch. Anmerkung am Rande, derartige Freisprüche sitzt er dann im Knast ab, wie er schon gern mal erzählt hat.
Die Richterin kommt zurück, meint, dass wäre "zu viel der Ehre angetan" und BeDumm darf nun hier, an dem nicht für ihn zuständigen Amtsgericht seinen Befangenheitsantrag zur Niederschrift geben, damit es weitergeht.
Nach einer großen Pause hat BeDumm seinen Befangenheitsantrag erstellt und übergibt jeweils an Richterin und Staatsanwalt ein Exemplar. Die lesen den Text durch und stellen gemeinsam fest, dass das der gleiche Text ist, wie bei dem bereits abgelehnten Befangenheitsantrag und lehnen somit diesen Befangenheitsantrag ebenso ab wie den vorangegangenen Befangenheitsantrag, ist ja nix verändert.
Nun sind wir endlich an dem Punkt angelangt, wo Herr Bernhard Schreiber bereit ist, seine Personalien feststellen zu lassen und so kann ihn nun die Richterin auch endlich freisprechen.
Bei der Anklage ging es um zwei Juristen, die auf der BeDumm-Seite beleidigt worden waren. Dem einen war Parteiverrat unterstellt worden, beim anderen hatte er den Name "verunstaltet". Es ging nicht um den von BeDumm so gerne erwähnten Freislervergleich.
Wieso die Anklage unumgänglich war obwohl der Freispruch im Vorfeld schon feststand, wird von der Richterin verständlich dargelegt, so man es denn auch verstehen wollen würde. Als juristischer Laie maße ich mir aber nicht an, dies zu wiederholen, da Fehler vorprogrammiert wären, es die Wenigsten wirklich interessiert und den Juristen derartige Abläufe eh geläufig sind.
Bei dem Grund für den Freispruch bezieht sie sich auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes (leider habe ich kein Aktenzeichen). Darin wird festgestellt, dass Gerichte und Juristen bei Beleidigungen ein "breites Kreuz" zu haben hätten und "souverän darüber stehen" müssen, gemäß dem Spruch "was kümmert es die Eiche, ..." was BeDumm sogleich veranlasst zu sagen, "das ist eine Beleidigung". Weiter führt sie aus, dass man auch berücksichtigen müsse, dass hier jemand "unheimlich allein ist und nur seine Site hat".
Die Verhandlung ist beendet, alles strömt dem Ausgang zu, BeDumm spricht mich noch mit "Frau Rentina" an und beim Verlassen des Justizgebäudes bekomme ich mit, wie sich BeDumm und Unterstützer verabreden, sie wollen noch einen Trinken. Ich gehe zu meinem Auto, das ich auf der Straße geparkt habe und bemerke Schritte, die mir folgen. Und siehe da, als ich die Autotür öffne, sehe ich einen der Unterstützer, der sich zu meinem Autokennzeichen hinunter beugt, um es so besser lesen zu können, und ruft das seinen Mitunterstützern zu, damit sie es notieren.
Ich sitze in meinem Auto, beiße in mein mitgebrachtes Brötchen, trinke einen Schluck Kaffee, als ich sehe, wie BeDumm über die Straße rollt und sich auf dem Mittelstreifen platziert. Etwa sechs Autolängen dürfte er enfernt sein von mir. Er starrt mich an. Soll er, ich habe Hunger und Durst und lass mich nicht stören. Ich zünde mir eine Zigarette an, lass den Motor an, als er plötzlich auf mich zugefahren kommt. Er fährt knapp an meiner Motorhaube vorbei, dann an der Beifahrerseite entlang, hinten herum und dann ebenso knapp an der Fahrerseite wieder nach vorne und weg.
Und nun frage ich mich, was wollte er mir mit diesem Auftritt demonstrieren? Dass er nicht alle Latten am Zaun hat, das wusste ich schon vorher.