alibert schrieb:Frage, hatlet ihr euch immer an §42a?
Manchmal hab ich halt Bock auch mal ein "böses" Messer einzustecken.
Eindeutig "ja".
Grund dafür : Mir geht diese ganze "Messer-Afferei", welche die Polizei umsetzen muß dermaßen auf den Sack, das ich nach gut 5 Jahren immer wiederkehrender Kontrollen und Behörden-Streitereien die Schnauze voll habe.
Keinerlei Angriffsfläche mehr in Richtung 42a bieten ist hier in städtischen Gefilden mit ländlicher Prägung das Beste was man machen kann.
Aus diesen Grund habe ich auch das " Wave" in den Ruhestand geschickt und gegen ein zu 100% 42a-konformes Tool getauscht.
Es hat sich gelohnt. Der enttäuschte Gesichtsausdruck von " Mr. Supercop" entschädigte für vieles.
"Was haben sie da hinten am Gürtel?"
"Multitool"
Zeigen sie mir das - viele fallen unter das Führungsverbot!" ( er grinst triumphierend )
"Joo, da!" ( Ich grinse triumphierend )
Als er merkte das er mich damit nicht kriegt versteifte er sich auf die paar Schlammspritzer am Moped-Kennzeichen..."kann man nicht mehr klar erkennen, das ist eine Owi und macht 15 €"
Also Werkzeugkoffer aufgemacht - Wasserflasche und Lappen rausgeholt- Kennzeichen geputzt und zu ihm gesagt: " Jetzt nicht mehr" ( Ich grinse wieder triumphierend )
Ich erwarte voller Spannung die nächste Reform von § 42a - ich denke was kommen wird das die Klingenlänge für die Feststehenden Messer auf 8 cm reduziert wird....lassen wir und also überraschen.
Zur Info: Die oben erwähnte "Kontrolle" fand am helllichten Tag statt - im Rahmen einer sogenannten " ereignisfreien Fahrzeug & Personenkontrolle"