@Funzl Ich hab jetzt auch nochmal nachgelesen. Wie ich schon sagte, ist nen Streitthema.
Stimmt, wenns eingesackt ist, isses erstmal hantier es wieder zu bekommen.
Über die Schwachsinnigkeit der Gesetzgebung brauchen wir nicht zu diskutieren (12 cm Klinge ja, 7 cm einhandklinge nein). Ist aber auch nicht das Thema hier
Ich meinte die Leatherman, bei denen die Klinge innenliegend im Griff ist.
Funzl schrieb:Der Gesetzgeber definiert ein beil EINDEUTIG als Werkzeug - bei einem Tool das Kriterien eines Einhandmessers erfüllt kannst du deine Sitzfläche darauf verwetten das es dann als Messer eingestuft wird
Eine Machete ist auch ein Werkzeug. Man könnte aber auch sagen ein Messer mit großer Klinge oder gar Schwert.
Und dennoch darfste mit rumlaufen.
Jaaaa, die Gesetzgebung
:)Funzl schrieb:Sicherstellen was immer geht. Das brauchen die für ihre alljährlichen medienwirksamen Statistiken - das beruhigt das Volk, wenn in der Zeitung steht das im Jahr 2014 so und soviel verbotene Messer sichergestellt wurden...
Ja, ich weiß... Mir hat die Polizei mal bei einer Verkehrskontrolle mein Fahrtenmesser mit Klingenlänge 10,5 einkassiert. Auf mein erwidern, dass doch bis 12 erlaubt ist kam nur "Ja, aber das können wir hier nicht nachprüfen. Das muss erst zur Zentrale und die überprüfen das" ... Als ich ihnen meinen Zollstock ausm Werkzeugkoffer angeboten habe wurden ziemlich grantig.