So siehts übrigens in der Schweiz mit den Skylaternen und der "Flugberechtigung" dafür aus (gefunden auf flammea.ch):
Überall, jedoch mit sicherheitsbedingten Einschränkungen. Niemals dürfen Sie die Flammea-Fluglaterne in der Nähe von entflammbaren oder explosionsgefährdeten Plätzen oder Gegenständen wie beispielsweise Tankstellen und Hochspannungsmasten oder in der unmittelbaren Nähe von Häusern oder Bäumen starten lassen, da die Flammea-Fluglaterne dort Brände verursachen könnte. Bitte beachten Sie, dass der Start von Flammea in einem Abstand von weniger als 5 km von den Pisten eines zivilen oder militärischen Flugplatzes untersagt ist. Davon abgesehen können die einzelnen kantonalen Behörden Vorschriften zur Vermeidung der Umweltbelastung und der Gefährdung von Personen und Sachen auf der Erde erlassen haben. Informieren Sie sich daher bitte bei Unsicherheit zwingend vor dem Start darüber, ob sich ein Flugplatz oder ein Flughafen in der Nähe befindet und der Aufsteig der Flammea am gewünschten Startplatz zulässig ist. Nähere Auskünfte erhalten Sie beim Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) (www.bazl.ch), sowie bei der Gemeindeverwaltung des Ortes an dem Sie Flammea aufsteigen lassen wollen.
Hier braucht man offenbar nicht mal eine Bewilligung für die Dinger, so wie es aussieht.
Emodul
@Clubber: Ein freundliches winke winke zurück an Dich
:D