Verlassene Orte finden
03.04.2013 um 20:01@BacOcaB
aber das macht ohnehin keinen unterschied: ohne offizielle erlaubnis des eigentümers ist das betreten trotzdem strafbar.
1.) gibt es kein allgemeines recht auf aufklärung über privateigentum und
2.) könnte man sich vom eigentümer aufklären lassen wenn man das denn wollte.
3.) habe ich hier in diesem forum noch von keinem einzigen urbexer auch einen hauch von aufklärung über die geschichte von gebäuden lesen können die über das hinausging was man in 5min im internet rausfinden kann. das ist doch nur die übliche ausrede - tatsächlich aufklären tut niemand.
denk doch nur mal an die misthäufen vor bauernhäusern die du teilweise bis heute finden kannst.
zum anderen könnte man die informationen und die aufklärung auch einfach vom eigentümer erhalten - anstatt sich strafbar zu machen in dem man ohne erlaubnis einfach anderer leute privateigentum betritt bzw. sogar noch dort einbricht.
BacOcaB schrieb:Ich bezweifele, dass Du die, denen das egal ist mit den Wiederholungen erreichst. Vielmehr nervt das die, die ernsthaft sich austauschen wollen.es geht darum dass straftaten nicht verharmlost werden sollten - und das geschieht hier leider immer und immer wieder.
Ich will sogar einen Schritt weiter gehen: da die meisten der angesprochenen Gebäude zwar allesamt in Eigentum befindlich sind, jedoch ersichtlich und unverkennbar im öffentlichen Raum stehen ( auch wenn der privat ist)...ja was denn nun? öffentlich oder privat?
aber das macht ohnehin keinen unterschied: ohne offizielle erlaubnis des eigentümers ist das betreten trotzdem strafbar.
...handelt es sich bei klarem Verfall um ein allgemeines Recht auf Aufklärung.so einen blödsinn habe ich auch bisher selten gelesen!
1.) gibt es kein allgemeines recht auf aufklärung über privateigentum und
2.) könnte man sich vom eigentümer aufklären lassen wenn man das denn wollte.
3.) habe ich hier in diesem forum noch von keinem einzigen urbexer auch einen hauch von aufklärung über die geschichte von gebäuden lesen können die über das hinausging was man in 5min im internet rausfinden kann. das ist doch nur die übliche ausrede - tatsächlich aufklären tut niemand.
Nur weil es mein Grund und Boden ist, darf ich auch nicht die Scheisse meterhoch türmen mit dem Hinweis: " ist alles meins...".aber sicher darfst du das - solange du damit niemand störst oder jemandem schadest!
denk doch nur mal an die misthäufen vor bauernhäusern die du teilweise bis heute finden kannst.
Gerade wenn es um Abwehr von Gefahren geht oder um allgemeines Kulturgut in Richtung Geschichte und sei es auch nur ein Bruchstück dessen, so besteht ein Recht auf Information und Aufklärung. Nachfragen erlaubt!! Meinungsfreiheit erwünscht!zum einen gibt es kein recht auf information und aufklärung bezüglich privateigentum - das hast du frei erfunden.
zum anderen könnte man die informationen und die aufklärung auch einfach vom eigentümer erhalten - anstatt sich strafbar zu machen in dem man ohne erlaubnis einfach anderer leute privateigentum betritt bzw. sogar noch dort einbricht.