@.lucy. .lucy. schrieb:natürlich nicht, aber ich muss dafür sorgen, dass sich niemand auf meinem Grundstück verletzt
du musst überhaupt niemand erlauben dein grundstück zu betreten - abgesehen von der bereits erwähnten "verkehrssicherungspflicht" (beispiel briefträger) hat auf deinem grundstück niemand was verloren.
.lucy. schrieb:Ich hatte das Ordnungsamt schon mal bei mit.
der Sperrmüll hatte eine Holztür nicht mitgenommen.
Sie lehnte am Gartenzaun.
Nachbar hat sich beschwert, man könnte darüber stolpern.
die war AUSSERHALB deines grundstücks. und da hast du dann zurecht einen anpfiff bzw. ein knöllchen vom ordnungsamt gekriegt.
mal ganz abgesehen davon dass du deinen krempel ja auch nicht einfach auf öffentlichem grund abstellen darfst.
.lucy. schrieb:Also muss ich doch dafür sorgen, dass sich niemand verletzt
Ob bewohntes Grundstück oder nicht
nein. eben nicht.
es geht nicht ums bewohnen, definitiv NICHT.
du hast die verantwortung für leute denen du erlaubst dein privatgrundstück zu betreten. wenn deinen besuchern auf deinem privatgrundstück oder in deinem haus irgendwas passiert, dann musst du dafür haften. ganz klar und logisch. es sei denn die unterschreiben dir vorher (wie ich das bereits geschildert hatte) dass sie dich aus der haftung entlassen.
dazu musst du da aber nicht wohnen.
bezüglich deinem beispiel ist es aber so dass dein krempel auf öffentlichem grund stand - da hat er nichts verloren und dafür kriegste so oder so 'n knöllchen.
wenn sich jemand an deinem müll auf der strasse verletzt kann's sogar richtig teuer für dich werden, dann haste nämlich die öffentliche sicherheit verletzt.
das hat aber absolut nichts mit deinem privatgrundstück zu tun. auf deinem privatgrundstück kannst du flächendeckend rasierklingen senkrecht in den boden stellen, das kann dir niemand verbieten (solange du dabei den zugang zur haustür und zum briefkasten freihälst).