@.lucy. .lucy. schrieb:Könnte mir vorstellen, dass dort auch Schilder hängen : Betreten verboten, oder dass die Orte abgesperrt sind durch einen Zaun.
steht vor dem haus in dem du wohnst ein schild "betreten verboten"?
ich nehme an dass das nicht so ist.
ist deswegen betreten erlaubt?
darf ich bei dir einfach so reinlatschen? sachen kaputtmachen, sogar mitnehmen?
wenn bei dir die balkontüre zum lüften offen ist, ist das dann 'ne erlaubnis für irgendwelche selbsternannten geisterjäger oder urbexer da einfach reinzulatschen weil "kein verbotsschild" + "tür war offen"?
ist das haus in dem du wohnst abgesperrt durch einen zaun?
in vielen fällen ist zumindest erkennbar was "öffentlicher raum" ist (z.b. bürgersteig etc.) und was zum haus gehört. das bedeutet nicht zwangsläufig zaun, mauer oder sonstwas in der art, und tatsächlich ist die definition des hier rechtlich wichtigen begriffs "einfriedung" auch recht schwierig, fakt ist aber, dass selbst wenn das haus in dem du wohnst NICHT von einem zaun umgeben ist oder von einer mauer, es erkennbare grundstücksgrenzen gibt zwischen dem "öffentlichen raum" und dem privatgrundstück. innerhalb von städten siehst du das eigentlich IMMER. draussen auf dem freien feld ist das deutlich schwieriger zu erkennen, da gibt's häufig noch nicht mal grenzsteine oder entsprechende markierungen.
fakt ist und bleibt:
wer ohne erlaubnis fremde grundstücke und immobilien betritt macht sich strafbar und kann dafür sogar eingeknastet werden. punkt.
und wir reden hier vom STRAFRECHT und nicht vom zivilrecht.
d.h. das wird von der STAATSANWALTSCHAFT verfolgt und nicht von privatmenschen und ihren anwälten.
konkret bedeutet das (und da war ich selbst schon involviert): wenn du irgendwo einsteigst und jemand zeigt dich an und die staatsanwaltschaft hält es für notwendig das zu verfolgen, dann geht das definitiv vor gericht, völlig egal ob derjenige der dich angezeigt hat seine anzeige zurückzieht oder nicht.
.lucy. schrieb:Die verlassenen Gebäude gehören jemandem.
Schwierig wird es wenn etwas passiert, wer haftet ?
nein, das ist garnicht so schwierig.
wenn jemand ohne offizielle erlaubnis da einsteigt, dann tut er das auf eigene gefahr.
der eigentümer oder besitzer des gebäudes muss da nicht haften.
das mit der haftung wird hier immer wieder gerne zum thema gemacht, es ist auch ein thema, aber es wird erst thema wenn der eigentümer/besitzer das betreten erlaubt und dann etwas passiert.
nehmen wir doch mal ein beispiel aus dem alltag:
ich lasse mir einen gasanschluss legen. dafür muss vor dem haus die straße aufgegraben werden vom gas-versorger (das bezahlt und sichert der versorger auch selbst), und auf meinem grundstück noch ein stück zwischen der grundstücksgrenze (hecke, mauer, zaun, was-auch-immer) bis zur hauswand bzw. genauer keller-wand.
auf der straße sichert wie gesagt der gas-versorger die baustelle.
auf meinem grundstück - auf dem natürlich der gleiche bauarbeiter buddelt wie auf der straße, alles andere wäre nämlich unglaublicher bürokratischer aufwand - liegt es in MEINER verantwortung dass ich um das 2m-loch im boden rum eine absperrung aufstelle. der bauarbeiter vom versorger macht das automatisch für mich mit, er muss das aber nicht machen, das ist nämlich allein MEIN problem. ICH weiss dass da ein loch ist und wenn ich trotzdem jemand auf das grundstück lasse ohne ihn entsprechend zu warnen ist das natürlich meine schuld wenn ich ihn in die grube fallen lassen die in dem fall ein anderer gegraben hat.
war das verständlich?
ok, anderes beispiel (auch aus dem alltag):
dein grundstück grenzt an einen steinbruch.
du bist NICHT verpflichtet auf deinem privatgrundstück ein geländer oder auch nur eine absperrung aufzustellen, auch wenn's da 100m senkrecht runtergeht.
allerdings musst du natürlich leute, die auf deinem privatgrundstück rumhüpfen, entsprechend informieren dass sie sich von dieser kante fernhalten sollen.
wer illegal auf deinem grundstück rumhüpft und über die kante fällt ist selbst schuld.
oder extrem-beispiel, passend für urbexer (hab ich aber leider keine quelle):
in stuttgart ist jemand gestorben, weil ein eigentümer eines von selbsternannten geisterjägern und urbexern heimgesuchten häusern dort bärenfallen aufgestellt hatte. er hatte sogar noch warnschilder aufgestellt diesbezüglich. abgesehen von den vielen "betreten verboten"-schildern. je mehr verbots-schilder, desto spannender natürlich. manch einer wähnte dort das bernstein-zimmer oder sonst irgendein lukratives geheimnis. irgendwann gab's dann wirklich 'ne bärenfalle und irgendwann ist auch wirklich einer reingetappt und ist auf übelste art krepiert weil ihn niemand rechtzeitig gefunden hat. der hauseigentümer bzw. -besitzer wurde freigesprochen, er hatte gewarnt, der tote war illegalerweise eingedrungen und hatte die warnungen missachtet.
ist rund 3 jahre her dass das in der stuttgarter zeitung stand - ein mit mir befreundeter sozpäd hat das bestätigt, auch dass es in dem haus tatsächlich jede menge fallen gab, das wusste er von seinen schützlingen (er hat mit obdachlosen gearbeitet).
bezüglich gesetzgebung wofür ich haften muss und wofür nicht was mein eigenes grundstück angeht bin ich auf dem laufenden und kann das rein von der gesetzgebung her auch problemlos belegen.
es mag schräg klingen, aber bei einem privathaus muss man z.b. auch keine balkongeländer anbringen, auch nicht im 10. stock. man hat aber eben die verantwortung dafür was dann da passiert. darf man halt niemand da raus lassen.
ABER: das gilt eben NICHT für leute die sich illegal da aufhalten.
es gibt sowas wie eine "verkehrssicherungspflicht", das ist richtig.
aber die bezieht sich eben nur auf diejenigen flächen auf denen "verkehr" stattfindet.
also z.b. muss ich sicherstellen dass der briefträger unbeschadet auf meinem grundstück den weg zwischen gartentor und briefkasten bewältigen kann. deshalb muss ich da z.b. auch schneeschippen und kann sogar strafe bezahlen müssen wenn ich's nicht tue, obwohl das mein privatgrundstück ist.
fakt ist: ich darf auf meinem grundstück gruben graben mit mehreren metern tiefe und da angespitzte bambusstöcke versenken ohne dass ich deswegen irgendwelche warnschilder aufstellen müsste.
und dabei geht's nicht um's "betreten auf eigene gefahr" sondern eben darum, dass das betreten schlicht illegal ist, solange ich das nicht erlaube.
WENN ich das aber erlaube, dann werde ich ganz sicher dafür sorgen dass mein besucher NICHT in die fragliche grube fällt.
oder nochmal anders, für alle kleingläubigen:
ich habe schon sehr, sehr häufig die entsprechende erlaubnis bekommen - und musste eigentlich ausnahmslos IMMER unterschreiben dass ich den eigentümer/besitzer aus der haftung entlasse.
erstmalig ist mir das an der uni passiert, als ich als harmloses erstsemester mit einer studi-gruppe ganz offziell zu einer bauuntersuchung an einer kathedrale (!!!) eingeladen wurde. jede/r einzelne von uns musste diesen blöden wisch unterschreiben, damit die uns da überhaupt rangelassen haben.
will heissen: ich hab gefühlt hunderte von malen diesen blöden wisch unterschrieben dass ich den eigentümer/besitzer nicht haftbar machen werden, später auch obwohl ich das risiko ja im auftrag eingegangen bin.
wer übrigens unbedingt was besichtigen will und hier immer schreit "die erlaubnis krieg ich ja eh nicht" dem sei gesagt: besorg dir das entsprechende versicherungsformular und unterschreib dem eigentümer/besitzer dass er NICHT in der haftung steht. wenn das tatsächlich sein problem wäre, dann wär's damit gegessen. das funktioniert erwiesenermassen. das kann euch jeder ERNSTHAFTE urbexer bestätigen.
[ziat]Deshalb : BETRETEN VERBOTEN [/quote]
ich würd zwar eher sagen: mit erlaubnis und haftungsübernahme kein problem.
aber ja, lieber wegbleiben als mist bauen und in den knast wandern.