@BloodRoseArts dein anwalt taugt nichts, such dir 'n anderen!
BloodRoseArts schrieb:Zu dem Zeitpunkt der Bilder war das Gebäude nicht befriedet bzw offen zugänglich was laut Aussage eines Anwaltes nicht zwangsläufig Hausfriedensbruch ist.
die mauern eines gebäudes stellen unzweifelhaft eine befriedung dar, die als solche problemlos zu erkennen ist.
offen zugänglich ist deine wohnung auch, wenn du z.b. deine terrassentür zum lüften aufmachst. trotzdem wirst du es wohl als hausfriedensbruch betrachten, wenn dann jemand fremdes einfach reinlatscht.
BloodRoseArts schrieb:Und selbst da gibt es noch Unterschiede ob einfach nur für ne Ausstellung oder Vervielfältigung mit gewerblichen Hintergrund.
das macht keinen unterschied - um bilder vom INNEREN eines hauses veröffentlichen zu dürfen brauchst du die offizielle erlaubnis des eigentümers bzw. besitzers. frag einen anwalt (aber bitte einen besseren als den, den du das letzte mal gefragt hast - der hat ja offensichtlich keine ahnung von der materie).
oder schau mal in das eine oder andere mieter- bzw. vermieter-forum. du wirst dich wundern wie oft wegen solcher bilder prozessiert wird. da dachten die leute auch immer das sei kein problem - und mussten dann ganz schön bluten finanziell.