Das Geisterhaus in Budberg (nähe Duisburg)
09.01.2011 um 02:03Ich finde das blonde Mädchen im blauen(ADIDAS)-Trainingsanzug ja viel interessanter..., als das Mädchen im Nachthemd.
nein. es kommt auf den EIGENTÜMER an, und das ist in dem fall ja bekanntlich nicht die stadt, nicht die kommune, nicht der staat oder sonst was "öffentliches" sondern ein PRIVATMANN.4kidzmum schrieb:hmmmm.das kommt auf die Stadt,bzw. Kommune an denk ich.
ich kann's nur mal wieder gebetsmühlenartig wiederholen:Romeo_Hunter schrieb:Dieses Gelände ist auch nicht abgesperrt oder so, es ist praktisch so wie theoretisch für jeden zugänglich, das einzige wo das Betreten verboten ist, ist der Bau selber.
DU nennst den so.Redcommander schrieb:Das mit dem Nachtsichtgerät, ist so eine Sache, wie ich hier schon mal berichtet hatte. Treibt dort jemand der Sportlich sehr fit ist. Sein unwesen, und hat auch ein Nachtsichtgerät auf.
Er wird WK-Jumper genannt.
Also,wenn man was erleben will,muss man solche Risiken halt maln eingehen.wobel schrieb:aber das ist doch längst geklärt dass das ein angestellter des freiherrn ist - was habt ihr bloss für ein problem damit, wenn ein eigentümer einen angestellten kontrollgänge machen lässt? DER darf das nämlich - IHR dagegen dürft eben NICHT.