@wobel Dass du dich jetzt dazu auch noch zu Wort meldes wundert mich ja irgendwie überhaupt nicht! Ich hab schon drauf gewartet!
Zu der Sache mit dem Hund hab ich mal einen befreundeten Rechtsanwalt gefragt:
So etwas nennt sich Selbstjustiz und ist Körperverletzung, denn der Halter haftet für den Hund. Auch ein Grundstücksbesitzer muss in einem solchen Fall immer die Polizei rufen. Erst wenn er angegriffen würde, wäre es ggf. Notwehr.
Nach dem Gesetz ist Notwehr die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden und nicht von einer Sache wie z. B. Gegenstände und Grundstücke.
- Wer selbst anfängt, kann sich später nicht auf Notwehr berufen!
- Gleichzeitig gilt, dass Notwehr nur als reine Verteidigung zulässig ist, verhältnismäßig sein muss und nur dann erlaubt ist, wenn es zur eigenen Gewalt keine vernünftige Alternative gibt.
Wenn es Alternativen gibt, also du dich in ein Gebäude flüchten, Passanten zu Hilfe holen, die Polizei rufen oder den Streit mit Worten entschärfen kannst, sind diese vorrangig. Und auf dem eigenen Grundstück kann man in der Regel immer die Polizei rufen.
Außerdem kann es sogar sein, dass ein Hundebesitzer nach einer solchen Aktion den Hund abgeben muss!Fazit: Sowas ist unzulässig und ein Hund darf keinen Menschen angreifen, egal welches Verbrechen er gerade ausübt. Es muss immer der Weg des Gesetzes eingeschlagen werden. D. h. in einem solchen Fall: Polizei rufen!!!