@AkiraMikeDer Führerschein ist ein "amtliches deutsches Dokument", ausgestellt von einer deutschen Behörde. Somit darf nur die deutsche Polizei/Zoll oder eine deutsche Behörde den Führerschein einziehen, einbehalten, abnehmen oder wie auch immer man das nennen mag.
Die französische Polizei darf einem deutschen Staatsbürger den Führerschein nicht abnehmen. Sie kann ihm allerdings verbieten auf französischen Straßen zu fahren, wenn er etwas verbrochen hat, was dies rechtfertigen würde (z.B. Alkoholfahrt in Frankreich). Einbehalten darf sie den Führerschein allerding nicht.