Hallo
@AgathaChristo , hallo
@alle !
Wenn dein Bruder nicht im Grundbuch eingetragen ist, ist das schon ein wenig sonderbar.
Erst mit dem Eintrag ind Grundbuch wäre der Erwerb "vollendet".
Ich bin kein Jurist und habe auch nur marginale Allgemeinkenntnisse.
Neben dem "normalen" Grundbuch gibt es auch das Wohnungsgrundbuch, das wird parallel als eigenes Grundbuch geführt.
Möglicherweise habt ihr, mal böse formuliert, nur "falsch gefragt".
Wikipedia: WohnungsgrundbuchGruß, Gildonus