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Erbe inclusive Schulden ablehnen oder annehmen.

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Erbe inclusive Schulden ablehnen oder annehmen.

13.08.2023 um 20:59
Bin in einer Situation, die mein Leben auf den Kopf stellt.
Ein verschollener Bruder, zu dem wir als Geschwister, noch ein Bruder, seit 30 Jahren keinen Kontakt mehr hatten.
Kontaktversuche zu ihm wurden von ihm abgelehnt.
Nun ist er verstorben, was mich sehr berührt hat.

Recherchen dazu hatte er ein Vermögen, mehr wissen wir nicht. Mich reißt das aus meinen bisherigem friedvollen Leben heraus.

Anwalt nehmen ist eine Option, ohne geht es nicht, diese zu klären.
Ich brauche kein Geld mehr, weil ich selbst gut finanziell gestellt bin. Nur für meine Kinder möchte ich es anwaltlich klären wollen, es wäre deprimierend, wenn es staatlich einkassiert werden sollte.
Es ist mir ein Bedürfnis, diese hier schildern zu wollen.
Falls Interesse besteht, werde ich weiter dazu berichten. Es ist alles offen. Keine Familie, als auch Kinder und Testament bis dato nicht bekannt sind.


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Erbe inclusive Schulden ablehnen oder annehmen.

13.08.2023 um 21:26
Hallo @AgathaChristo , hallo @alle !


Mir ist nicht so ganz klar worüber du diskutieren oder beraten werden willst.

Soweit ich das weiss, kann man ein Erbe auch unter "Erfüllungsvorbehalt" annehmen. Damit hätte man aber immer noch die Arbeit das Erbe aufzulösen, müßte aber nicht für Schulden, die die Erbmasse übersteigen, gerade stehen. Erkundige dich mal bei dem zuständigen Nachlassgericht ob es dort einen Rechtspfleger gibt, der dir Auskunft darüber erteilen kann.

Zuviel Zeit beim "Nachdenken" solltest du dir aber nicht lassen. Auch beim "Erbanspruch" sind ggf. Fristen einzuhalten.


Gruß, Gildonus


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Erbe inclusive Schulden ablehnen oder annehmen.

13.08.2023 um 22:19
Zitat von GildonusGildonus schrieb:Zuviel Zeit beim "Nachdenken" solltest du dir aber nicht lassen. Auch beim "Erbanspruch" sind ggf. Fristen einzuhalten.
6 Wochen Frist, das Erbe inclusive Schulden anzunehmen oder abzulehnen.
Das ist wenig Zeit, mm.
Die Mitteilung seines Ablebens betraf erstmal die Beerdigung. Unabhängig davon, ob Vermögen oder Schulden vorhanden sind. Dem haben wir finanziell zugestimmt und beglichen.
Wir mein Bruder und ich sind jetzt der Meinung einen Anwalt zu konsultieren. Das Problem ist die Entfernung 550 KM.
Der Schlüssel seiner Wohnung wurde durch einen Zylinderschloss ersetzt und der befindet sich beim Amtsgericht. Das könnte viele Autofahrten und Zeit beanspruchen, um an diesen zu gelangen. Ohne Anwalt nicht möglich, meine ich.
Vielen Dank für deinen Kommentar.


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Erbe inclusive Schulden ablehnen oder annehmen.

14.08.2023 um 16:59
Hallo @AgathaChristo , hallo @alle !


Eine gute Rechtberatung ist durchaus sinnvoll, ich würde aber als ersten Schritt beim Nachlassgericht anfragen, ob sie so etwas wie Rechtspfleger haben. Dieser sollte, wenn es sie dort gibt, zumindest die grundsätzlichen Fragen beantworten können. Ein Rechtsanwalt macht Sinn, wenn ein Rechtstreit im Raum steht oder das Erbe sehr komplex ist und man viel falsch machen kann.

Die Entfernung ist natürlich ein Problem und wenn man niemanden "vor Ort" kennt, dem man auch noch vertrauen können muß, ist das gleich zweimal ein Problem. Eine Kontaktperson jedenfalls wäre Gold wert.

Die eine oder andere Fahrt zum Wohnort des Verstorbenen kann euch keiner abnehmen. Um an den Wohnungsschlüssel zu kommen sollte eigendlich euer Personalausweis und der "Erbschein" ( oder wie man das im Amtsdeutsch nennen mag ) reichen. Den müßtet ihr bei allen Handlungen vorweisen können. Die Frage an einen Rechtspfleger lautet dabei welches Nachlassgericht für das Ausstellen zuständig ist. Mit etwas Glück läuft die Sache über euer "heimisches" Gericht.


Gruß, Gildonus


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Erbe inclusive Schulden ablehnen oder annehmen.

14.08.2023 um 18:13
@Gildonus

Danke für deine Tipps.
Habe versucht, eine Rechtsberatung bei Gericht zu bekommen.
Termine fürs Ausschlagen von Erbschaften geht relativ schnell.
Erbe annehmen bzw. einen Erbschein beantragen, wäre der Termin erst im Oktober.
Konnte einen ende August bekommen, weil ich die Dame persönlich kenne.
Zitat von GildonusGildonus schrieb:Ein Rechtsanwalt macht Sinn, wenn ein Rechtstreit im Raum steht oder das Erbe sehr komplex ist und man viel falsch machen kann.
Wir haben jetzt einen Termin beim Anwalt für Erbrecht am 17. August, da mein Bruder sich bis dann in Urlaub befindet.
Zitat von GildonusGildonus schrieb:Die Entfernung ist natürlich ein Problem und wenn man niemanden "vor Ort" kennt, dem man auch noch vertrauen können muß, ist das gleich zweimal ein Problem. Eine Kontaktperson jedenfalls wäre Gold wert.
Gut, das du das erwähnst. Durch Zufall googelte ich eine Person, die in dem Haus ihre Wohnung verkauft hat und die Telefonnr. dort hinterlassen hat.
Den habe ich angerufen und der mir die Telefonnr. des Hausmeister in dem Wohnhaus gegeben hat. Der gab mir Auskunft über meinen Bruder, zwecks Besitz einer Eigentumswohnung und zwei Wagen in der Garage. So gehen wir jetzt von keiner Mittelosigkeit aus.

Man muss bedenken, dass wir seit 30 Jahren keinen Kontakt mehr zu ihm hatten. Kontaktversuche zu ihm lehnte er ab.

Was mich traurig macht, dass er ca. einen Monat tot in der Wohnung lag.
Erst durch einen Nachbar, der Geruch aus der Wohnung vernahm, wurde man auf ihn aufmerksam. Das ist tragisch, womöglich hatte er kaum enge Freunde, die nach ihm sahen. Er war ein Einzelgänger, unzulänglich, als auch unfreundlich, so meinte der Hausmeister.
Gearbeitet hat er schon, war Schichtleiter und Diplom Ingenieur.

Nach Berlin fahren, kommen wir wohl nicht drum rum.


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Erbe inclusive Schulden ablehnen oder annehmen.

10.09.2023 um 09:09
Es wird komplizierter, als man denkt.
Der Keller der Eigentumswohnung unseres verstorbenen Bruders wird saniert.
Wie nun, wenn kein Erbschein und Schlüssel vorhanden?
Die Verwaltung der Wohnung rief mich an und spontan entschied ich mich, den Keller aufbrechen zu lassen. Hätte nicht gedacht, dass die Verwaltung sofort damit einverstanden war.

Was das nun für Konsequenzen haben könnte, ist mir eigentlich auch wurscht.
Stimmen dagegen sind ja vorhanden, es könnte ja was wertvolles im Keller sein.
Ja und? Sollte jemand Interesse daran haben, im Keller sich was unter dem Nagel zu reißen, kann man es nicht ändern.
Wir sind nun mal 550 KM vom Geschehen entfernt, was problematisch ist.
Vom Anwalt hören wir auch nichts, denke beim Amtsgericht Spandau gibt es zig Anträge, was dann zeitlich auch dauern kann.

30 Jahre keinen Kontakt, von unserem verstorbenen Bruder so gewollt und jetzt das ganze Theater. Wir wissen absolut nichts, ob er ein Testament gemacht hat oder es ihm schnurzegal war, was nach seinem Ableben passiert.
Das Schöne, wir haben ihn hier in seinem Heimatort eine halbanonyme Beerdigung bereitet und eine Todesanzeige in der Zeitung.
Viele seiner ehemaligen Bekannten fragte mich ständig, was er macht, aber konnte es nie beantworten. Es ist ein schönes Gefühl, dass wir das gemacht haben und ihm noch die letzte Ehre beschert haben.


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Bauli ehemaliges Mitglied

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19.09.2023 um 20:30
@AgathaChristo


Ich hätte einen Notar vor Ort mit Qualifikation Erbrecht engagiert, der alles Weitere veranlassen könnte und der dich und deinen Bruder eingehend berät.

Du kannst nicht einfach so den Keller aufbrechen lassen. Mann.

550 Km sind doch nicht die Welt.

Für die Zukunft. Der erste Verlust ist immer der Kleinste.


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20.09.2023 um 02:02
@Bauli

Wir haben einen Anwalt für Erbrecht in Anspruch genommen, zieht sich aber hin.
Das mit dem Keller aufbrechen war eine spontane Idee von mir. Habe danach den Hausmeister in dem Wohnkomplex kontaktiert, der mir versprach, einen neues Schloss danach anzubringen.

550 Km Entfernung lohnt sich erst, wenn wir die Mitteilung bekommen, dass der Schlüssel und Erbschein beim Amtsgericht abgeholt werden kann, darauf warten wir nun.
Wir wissen im Grunde nicht viel bis dato, hatte unser Bruder Schulden oder vielleicht ein Testament gemacht? Es wird auf jeden Fall spannend, wie sich das alles weiter gestaltet.


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Bauli ehemaliges Mitglied

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20.09.2023 um 07:55
@AgathaChristo


Ich kann dir keinen Rat geben, aber ich hätte niemals den Keller aufbrechen lassen. Ich möchte aber nicht näher ausführen, warum. Weder auf PN noch hier. Die Hausverwaltung kann auch noch ein paar Wochen länger warten.

Zum anderen: Jedes Nachlassgericht arbeitet anders und die Aussage 550 Km lohnt sicher erst, wenn.....erachte ich als völlig unangebracht.

Das mag sich vorwurfsvoll lesen, aber du hast hier mit größtmöglicher Sorgfalt vorzugehen, schon im Eigeninteresse.


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20.09.2023 um 09:21
Hallo @AgathaChristo , hallo @alle !

Wenn dein Bruder ein Testament beim Nachlassgericht hinterlegt hätte, wüsstest du das schon.
Es wäre "von Amts wegen" eröffnet worden.

Gruß, Gildonus


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20.09.2023 um 09:46
Hallo @AgathaChristo , hallo @alle !


Wäre es für euch beide nicht der Königsweg einen Nachlaßverwalter einsetzen zu lassen.

Das kostet natürlich, aber die Leute sind in der Regel Juristen und sitzen vor Ort. Der Vorteil besteht auch darin, das die Schulden des Verstorbenen auf den Nachlaß beschränkt sind und ihr keine komplizierte Recherche anstellen müßt. Auf die Schnelle habe ich dazu nur einen Werbetext der Postbank gefunden.

https://www.postbank.de/themenwelten/rente-nachlass/wann-brauchen-erben-einen-nachlassverwalter.html


Gruß, Gildonus


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20.09.2023 um 13:53
@ Gildonus
@ Bauli

Einen Nachlassverwalter haben wir auch schon in Erwägung gezogen, nun läuft das ganze erstmal durch den Erbrecht Anwalt, oder können beide gleichzeitig in Anspruch genommen werden?
Da hängt ja noch viel drum und dran. Möbel, 2 Autos, 1 Motorrad,
Eigentumswohnung, sollen verkauft werden. Auch Konten, Versicherungen müssen gelöscht werden, sofern vorhanden, wo ja ein Nachlassverwalter für zuständig wäre.

Denke mal, wenn Erbschein, Schlüssel beim AG abgeholt werden können, werden wir wohl für ein paar Tage nach Berlin fahren, um das zu regeln. Immobilienhändler auch in Erwägung gezogen.

Wir wissen ja nicht, was uns erwartet. Er lag über einen Monat tot in seiner Wohnung, offensichtlich hatte er keine Freunde, die ihn vermissten.
Auf jeden Fall kommt da noch einiges auf uns zu, was bewältigt werden muss.


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Bauli ehemaliges Mitglied

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20.09.2023 um 15:25
@AgathaChristo

Ich kann dir nur den Tipp geben: Nimm den Anwalt für Erbrecht auseinander und frage ihn alle Fragen, die dir durch den Kopf gehen.

Noch ein Tipp, wenn es anders ausgeht, als du denkst: So manches Geschäft ist ein Geschäft, wenn es kein Geschäft geworden ist.


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Erbe inclusive Schulden ablehnen oder annehmen.

20.09.2023 um 17:06
Zitat von BauliBauli schrieb:Ich kann dir nur den Tipp geben: Nimm den Anwalt für Erbrecht auseinander und frage ihn alle Fragen, die dir durch den Kopf gehen.
Na ja, man hätte sich vorher genau notieren müssen, welche Fragen gestellt werden sollen.
Mein anderer Bruder war ja auch zugegen, aber eher schweigsam.
Ich war mehr diejenige, die Fragen gestellt hat. Kann mich im nachhinein auch nicht mehr konkret erinnern, welche es waren. Das Gespräch hätte ich mit Handy aufnehmen können, ob das erlaubt ist, weiß ich nicht.

Irgendwie geht man aber doch davon aus, dass der Anwalt das richtige macht, wenn man sich in Erbrecht nicht auskennt?


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20.09.2023 um 19:39
@Bauli
@Gildonus

Ein Problem von mir ist, dass ich zu meinen erbberechtigen Bruder auch so gut wie kaum Kontakt hatte. Der jetzt erst zustande gekommen, nachdem wir beide vom Tod erfahren haben. Nun ist es schwer, ihn einzuschätzen, inwiefern wir nun gemeinsam das Erbe deichseln könnten.

Die Beerdigung, das ganzes drumherum, hat schon eine Menge Geld gekostet, was wir uns geteilt haben. Gemäß Absprache sollte unser verstorbener Bruder eine halbanonyme Bestattung bekommen, aber er kam aufs Urnen-Familiengrab.
Das musste dadurch verlängert werden, was auch noch eine Stange Geld kosten wird.
Zumal er genau weiß, das ich eine Seebestattung haben möchte, weil das Grab abgelaufen war. Ist jetzt nur noch Platz für eine Urne.
Keiner pflegt es mehr, als nur er.
Frage, warum das alles?


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22.09.2023 um 10:04
Hallo @AgathaChristo , hallo @alle !


Es gibt einige Fragen, die kann dir bei Allmy keiner beantworten.

Grundsätzlich sieht es doch so aus das Kosten für die Bestattung aus der Erbmasse bezahlt werden. Der Verstorbene hat so betrachtet seine eigene Beerdigung bezahlt. Das ist rechtlich bedeutsam, wenn der Eine die Besttung bezahlt und der Andere erbt. Der Eine kann sich die Kosten erstatten lassen, auch wenn der Andere nicht den Grabstein ausgesucht hat und einen Billigeren gewählt hätte.

Das Dümmste, was passieren kann, ist das du mit deinem Bruder einen Streit wegen irgendwelcher Kleinigkeiten bekommst. Davon profitieren höchstens die Anwälte. Die Redensart "Verstehst du dich noch mit deinem Bruder, oder habt ihr schon geerbt", ist nicht von Himmel gefallen.

Einen guten Tipp, wie man verhindert das dein Bruder dich übervorteilt, habe ich nicht.

Du solltest auf jeden Fall dabei sein, wenn der Schlüssel übergeben und die Wohnung geöffnet wird. So etwas wie Konten lassen sich schlecht verschweigen, zumindest wenn man als Erbe hinterher recherchiert. Bei einem "Goldbarren", der in der Wohnung liegt, sieht es anders aus, der kann in der Hosentasche verschwinden.

Den "uralt Fernseher", der entsorgt werden mußte, hast du dann auch selbst gesehen und auch das die IKEA Möbel, die auf dem Sperrmül gelandet sind, keine teuren Antiqitäten waren. Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser. So gibt es hinterher auch keine Verdächtigungen.


Gruß, Gildonus


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Erbe inclusive Schulden ablehnen oder annehmen.

22.09.2023 um 17:53
Zitat von GildonusGildonus schrieb:Grundsätzlich sieht es doch so aus das Kosten für die Bestattung aus der Erbmasse bezahlt werden. Der Verstorbene hat so betrachtet seine eigene Beerdigung bezahlt. Das ist rechtlich bedeutsam, wenn der Eine die Besttung bezahlt und der Andere erbt. Der Eine kann sich die Kosten erstatten lassen, auch wenn der Andere nicht den Grabstein ausgesucht hat und einen Billigeren gewählt hätte.
Eine Beerdigung und die Kosten fallen als erstes an, unabhängig ob Vermögen da ist oder nicht.
Die Mitteilung vom Tod, kam vom dortigen Bestattungsinstitut und nicht vom dortigen Amtsgericht.
Zitat von GildonusGildonus schrieb:Das Dümmste, was passieren kann, ist das du mit deinem Bruder einen Streit wegen irgendwelcher Kleinigkeiten bekommst. Davon profitieren höchstens die Anwälte. Die Redensart "Verstehst du dich noch mit deinem Bruder, oder habt ihr schon geerbt", ist nicht von Himmel gefallen.
Bis dato ist das nicht der Fall, außer mm keine konkrete gemeinsame Übereinstimmung stattgefunden hat, was die Beerdigung betrifft.
Zitat von GildonusGildonus schrieb:Du solltest auf jeden Fall dabei sein, wenn der Schlüssel übergeben und die Wohnung geöffnet wird. So etwas wie Konten lassen sich schlecht verschweigen, zumindest wenn man als Erbe hinterher recherchiert. Bei einem "Goldbarren", der in der Wohnung liegt, sieht es anders aus, der kann in der Hosentasche verschwinden.
Auf jeden Fall. Mein Schwiegersohn hat sich angeboten, uns dort hinzufahren und gleichzeitig auch anwesend zu sein.
Meinem Bruder passt das nicht, allerdings habe ich ihn darum gebeten, wo er schlecht nein sagen konnte.
Zitat von GildonusGildonus schrieb:Den "uralt Fernseher", der entsorgt werden mußte, hast du dann auch selbst gesehen und auch das die IKEA Möbel, die auf dem Sperrmül gelandet sind, keine teuren Antiqitäten waren. Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser. So gibt es hinterher auch keine Verdächtigungen.
Du sagst es, Vertrauen ist gut, Kontrolle besser. Zumal ich nicht weiß, ob mein Bruder Kontakt zu unserem Verstorbenen hatte, eben weil der Kontakt bis dato nicht mehr da war.
Könnte mir gut vorstellen, dass mein Bruder erstmal nach ein handgeschriebenes Testament sucht, hat er bei unsere Mutter auch gemacht, warum keine Ahnung.
Es gab keine Testament, Haus und Hof wurde geschwisterlich geteilt, wobei ich es persönlich mit Anwalt veranlasst habe. Ich hatte damals mehr Kontakt zu meiner Mutter, die Söhne ließen sich nur selten blicken. Traurig, aber wahr.


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23.09.2023 um 14:48
Hallo @AgathaChristo , hallo @alle !
Zitat von AgathaChristoAgathaChristo schrieb:Könnte mir gut vorstellen, dass mein Bruder erstmal nach ein handgeschriebenes Testament sucht
Das ist grundsätzlich auch richtig so.

Wenn das Amtsgericht einen Nachlaßpfleger eingesetzt hat, wird der auch als erstes danach gesucht haben. Wundert euch nicht, wenn es in der Wohnung eures Bruders etwas unaufgeräumt aussieht. Am besten fragt ihr bei der Schlüsselübergabe nach. Irgendwer hat nun mal den Bestatter beauftragt und irgendwie ist der an eure Adresse gekommen.


Gruß, Gildonus


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Erbe inclusive Schulden ablehnen oder annehmen.

24.09.2023 um 06:41
Zitat von GildonusGildonus schrieb:Wenn das Amtsgericht einen Nachlaßpfleger eingesetzt hat, wird der auch als erstes danach gesucht haben.
Mal schauen, vermute, ein Nachlass Pfleger muss von den Erben in Auftrag genommen werden gegen Bezahlung?
Bis dato auch nichts vom Anwalt gehört, vielleicht sollten wir mal nachfragen.
Zitat von GildonusGildonus schrieb:Wundert euch nicht, wenn es in der Wohnung eures Bruders etwas unaufgeräumt aussieht. Am besten fragt ihr bei der Schlüsselübergabe nach.
Auf jeden Fall wäre ich dafür, den zuständigen Hausmeister bei der Schlüsselabgabe vom Amtsgericht zu kontaktieren. Die Telefonnr. habe ich durch Zufall im Internet gefunden und auch schon mit dem telefoniert, kann oder will sich nicht weiter äußern, was ich auch verstehe, denn dafür darf er nicht zuständig sein.

Es geht auch um den Geruch in der Wohnung, den ein Nachbar wahrgenommen hat, nachdem unser verstorbener Bruder über einen Monat dort gelegen hat.
Haben da Vorkehrungen wie z.B. Lüften von den Bestattern beim abholen stattgefunden?
Die Polizei und Notarzt waren ja auch zugegen und mein Bruder hatte telefonisch mit denen Kontakt. Kein Fremdverschulden, doch mein Bruder hat den Arztbericht angefordert, der aber auf sich warten lässt. Von ihm auch eine eigenständige Maßnahme, die nicht mit mir abgesprochen war und auch wieder bezahlt werden muss.
Sein Argument, er könnte ja im Bett gelegen haben, insofern er dann wohl sanft eingeschlafen sein könnte? Das wünscht sich wohl jeder Angehörige, aber vielleicht ergibt sich das ja durch den Arztbericht, ob es so war.

Bisher hat uns das eine Menge Geld gekostet, kann nur hoffen, das wenn Erbe vorhanden, wir es damit ausgleichen können.


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04.11.2023 um 17:16
Das neuste. Unser verstorbener Bruder bewohnt seit Jahren seine Eigentumswohnung, aber steht nicht im Grundbuch Verzeichnis, was immer das auch bedeuten mag.


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