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EU-Lebensmittelbehörde erklärt Aspartam für unbedenklich
30.12.2013 um 21:51Zuckerwürfel: Statt herkömmlichen Zucker nehmen viele Süßungsmittel wie Aspartam, um Kaffee oder Tee schmackhafter zu machen
Ob Limonade oder Bonbons - Verbraucher können ohne Bedenken Lebensmittel mit dem Zuckerersatzstoff Aspartam konsumieren. Das ist das Ergebnis einer Untersuchung der EU-Lebensmittelbehörde Efsa. Zuvor wurde das Risiko des Süßstoffs für die Gesundheit kontrovers diskutiert.
Sie sollen Kalorien einsparen und das Essvergnügen erhalten: In vielen Lebensmitteln sind - statt herkömmlichem Zucker - Süßungsmittel wie Aspartam zu finden. Ein Blick auf die Zutatenliste verrät Verbrauchern, in welchen Produkten der Zuckerersatzstoff steckt. Lange Zeit wurde die gesundheitliche Unbedenklichkeit von Aspartam angezweifelt. Jetzt hat eine Untersuchung der EU-Lebensmittelbehörde Efsa ergeben, dass der künstliche Süßstoff und seine Abbauprodukte in den derzeit erlaubten und von der Industrie verwendeten Mengen für Verbraucher ungefährlich sind.
"Dieses Gutachten ist eine der umfassendsten Risikobewertungen zu Aspartam, die je durchgeführt wurden", erklärte Alicja Mortensen, Vorsitzende des Gremiums für Lebensmittelzusatzstoffe und Lebensmitteln zugesetzte Nährstoffquellen der Efsa, in einer Mitteilung. Die Behörde hofft, mit der Untersuchung das Vertrauen der Verbraucher in die Bewertung von Lebensmitteln und deren Zusatzstoffe stärken zu können. Das Gutachten bestätigt die Ergebnisse einer früheren Studie der EU-Behörde, auf denen auch die aktuellen Regulierung für die Verwendung von Aspartam beruht.
Grenzwerte werden nicht erreicht
Aspartam ist etwa 200-mal süßer als herkömmlicher Zucker und wird als Ersatzstoff etwa bei der Herstellung von Softdrinks, Kaugummis, Süßspeisen sowie Diätprodukten verwendet. In der EU müssen Produkte, die den umstrittenen Stoff enthalten, entsprechend gekennzeichnet sein. Die empfohlene Tageshöchstdosis in der EU liegt bei 40 Milligramm pro Kilo Körpergewicht. Ein Kind mit 20 Kilo Körpergewicht kann der Efsa zufolge täglich anderthalb Liter mit Aspartam gesüßte Limonade trinken, ohne den Grenzwert zu erreichen.
Der Körper baut Aspartam im Darm sehr schnell und vollständig zu Verbindungen wie Asparaginsäure, Phenylalanin oder Methanol ab. Um eine Aussage über die Risiken des Stoffs für die Gesundheit treffen zu können, musste die Behörde deshalb auch mögliche Nebenwirkungen der Abbauprodukte untersuchen. Laut dem Gutachten bestehen bei keinem der Stoffe gesundheitliche Risiken - zumindest gemessen an den derzeit üblichen Aspartam-Mengen in Lebensmitteln.
Lediglich Gefahr bei seltener Krankheit
Vor dem Verzehr des Süßstoffs warnt die Efsa lediglich Menschen, die an der Stoffwechselkrankheit Phenylketonurie (PKU) leiden. Die Betroffenen müssen sich strikt an eine Diät halten, die arm an Phenylalanin ist. Dabei handelt es sich um eine in Proteinen vorkommende Aminosäure, die auch in Aspartam enthalten ist. Mit Aspartam gesüßte Lebensmittel müssen daher mit dem Hinweis "enthält eine Phenylalaninquelle" gekennzeichnet werden.
Für die Lebensmittelindustrie ist das Ergebnis des Gutachtens eine gute Nachricht. In der Vergangenheit war Aspartam mit diversen Gesundheitsgefahren in Verbindung gebracht worden wie einem erhöhten Diabetes-Risiko, Kopfschmerzen oder Hirntumoren. So hatten etwa Mäuse bei einer italienischen Studie aus dem Jahr 2010 nach dem Konsum von Aspartam Tumoren entwickelt. Eine weitere Untersuchung fand Hinweise darauf, dass täglicher Aspartamkonsum das Risiko einer Frühgeburt erhöht. Allerdings wurden die Standards beider Studien schon in der Vergangenheit kritisiert.
Quelle: SPIEGEL ONLINE
Ob Limonade oder Bonbons - Verbraucher können ohne Bedenken Lebensmittel mit dem Zuckerersatzstoff Aspartam konsumieren. Das ist das Ergebnis einer Untersuchung der EU-Lebensmittelbehörde Efsa. Zuvor wurde das Risiko des Süßstoffs für die Gesundheit kontrovers diskutiert.
Sie sollen Kalorien einsparen und das Essvergnügen erhalten: In vielen Lebensmitteln sind - statt herkömmlichem Zucker - Süßungsmittel wie Aspartam zu finden. Ein Blick auf die Zutatenliste verrät Verbrauchern, in welchen Produkten der Zuckerersatzstoff steckt. Lange Zeit wurde die gesundheitliche Unbedenklichkeit von Aspartam angezweifelt. Jetzt hat eine Untersuchung der EU-Lebensmittelbehörde Efsa ergeben, dass der künstliche Süßstoff und seine Abbauprodukte in den derzeit erlaubten und von der Industrie verwendeten Mengen für Verbraucher ungefährlich sind.
"Dieses Gutachten ist eine der umfassendsten Risikobewertungen zu Aspartam, die je durchgeführt wurden", erklärte Alicja Mortensen, Vorsitzende des Gremiums für Lebensmittelzusatzstoffe und Lebensmitteln zugesetzte Nährstoffquellen der Efsa, in einer Mitteilung. Die Behörde hofft, mit der Untersuchung das Vertrauen der Verbraucher in die Bewertung von Lebensmitteln und deren Zusatzstoffe stärken zu können. Das Gutachten bestätigt die Ergebnisse einer früheren Studie der EU-Behörde, auf denen auch die aktuellen Regulierung für die Verwendung von Aspartam beruht.
Grenzwerte werden nicht erreicht
Aspartam ist etwa 200-mal süßer als herkömmlicher Zucker und wird als Ersatzstoff etwa bei der Herstellung von Softdrinks, Kaugummis, Süßspeisen sowie Diätprodukten verwendet. In der EU müssen Produkte, die den umstrittenen Stoff enthalten, entsprechend gekennzeichnet sein. Die empfohlene Tageshöchstdosis in der EU liegt bei 40 Milligramm pro Kilo Körpergewicht. Ein Kind mit 20 Kilo Körpergewicht kann der Efsa zufolge täglich anderthalb Liter mit Aspartam gesüßte Limonade trinken, ohne den Grenzwert zu erreichen.
Der Körper baut Aspartam im Darm sehr schnell und vollständig zu Verbindungen wie Asparaginsäure, Phenylalanin oder Methanol ab. Um eine Aussage über die Risiken des Stoffs für die Gesundheit treffen zu können, musste die Behörde deshalb auch mögliche Nebenwirkungen der Abbauprodukte untersuchen. Laut dem Gutachten bestehen bei keinem der Stoffe gesundheitliche Risiken - zumindest gemessen an den derzeit üblichen Aspartam-Mengen in Lebensmitteln.
Lediglich Gefahr bei seltener Krankheit
Vor dem Verzehr des Süßstoffs warnt die Efsa lediglich Menschen, die an der Stoffwechselkrankheit Phenylketonurie (PKU) leiden. Die Betroffenen müssen sich strikt an eine Diät halten, die arm an Phenylalanin ist. Dabei handelt es sich um eine in Proteinen vorkommende Aminosäure, die auch in Aspartam enthalten ist. Mit Aspartam gesüßte Lebensmittel müssen daher mit dem Hinweis "enthält eine Phenylalaninquelle" gekennzeichnet werden.
Für die Lebensmittelindustrie ist das Ergebnis des Gutachtens eine gute Nachricht. In der Vergangenheit war Aspartam mit diversen Gesundheitsgefahren in Verbindung gebracht worden wie einem erhöhten Diabetes-Risiko, Kopfschmerzen oder Hirntumoren. So hatten etwa Mäuse bei einer italienischen Studie aus dem Jahr 2010 nach dem Konsum von Aspartam Tumoren entwickelt. Eine weitere Untersuchung fand Hinweise darauf, dass täglicher Aspartamkonsum das Risiko einer Frühgeburt erhöht. Allerdings wurden die Standards beider Studien schon in der Vergangenheit kritisiert.
Quelle: SPIEGEL ONLINE