nulla poena sine culpa
06.05.2013 um 19:32Begründung: KlärungsbedarfNiemand darf für eine Tat bestraft werden, wenn ihn keine Schuld trifft!
Die Strafbegründung:
Eine Strafe darf nur verhängt werden, wenn dem Täter seine Tat persönlich zum Vorwurf gemacht werden kann.
Das Strafmaß:
Einzige Grundlage für das Strafmaß ist die Schuld des Täters, wobei die voraussichtlichen Strafwirkungen zu berücksichtigen sind.
Die Schuld-Unrechts-Kongruenz:
Die Schuld muss alle Elemente des verübten Unrechts umfassen.
Sollte etwas zum nachdenken anregen!