Keine Tiere im Mietvertrag
10.07.2012 um 15:00P.s. Katzen fallen "normal" nicht unter Kleintiere! Aber im Mieterschutzgesetz eben schon.
Lilly1636 schrieb:Wir hatten im Rechtskunde Unterricht eine Anwältin und die meinte Katzen fallen nicht unter das Verbot!das kann sie ja gerne meinen, aber dann kennt sie offensichtlich das aktuelle urteil des bundesgerichtshofs noch nicht. ist das 'ne praktizierende anwältin die sich auf dem laufenden hält? fachanwältin für mietrecht? würde mich angesichts dieser unkenntnis wundern... zumal das so durch die presse genudelt wurde dass das eigentlich auch jeder nicht-anwalt mitkriegen musste.
Lilly1636 schrieb:Meine Katze hat noch keine Wände, Fenster oder Türen zerstört.^^ Is aber Freigängerin ;) Wenn sie zu zweit sind und genug Platz haben dürfte das aber auch kein Problem werden.soll ich dir mal ein paar bilder zeigen von schäden die katzen angerichtet haben in wohnungen? kein problem...
Lilly1636 schrieb:1, entweder zu ziehst los und holst dir deine 2 Katzen, ohne ein Ton zu sagen.^^und riskierst entweder die katzen wieder abgeben zu müssen (tierquälerei!) bzw. hochkant aus der wohnung zu fliegen...
Lilly1636 schrieb:2, oder du frägst deinen Vermieter und wie die andern schon meinten mit nem kleinen Hinweis auf den Hundder hund eines anderen mieters ist kein argument - man kann sehr wohl dem einen mieter einen hund erlauben, es dem anderen aber verbieten. ein hund im haus spricht übrigens eher DAGEGEN im gleichen haus auch noch katzen zu halten.
Lilly1636 schrieb:3, wenn der Vermieter dann doof kommt, kannst du dich immer noch bei nem Anwalt oder beim Mieterschutzverein informieren!es wäre deutlich sinnvoller das VORHER zu tun, denn dann erfährt man dass es dazu ein urteil des bundesgerichtshofs gibt das eindeutig besagt dass man katzenhaltung verbieten darf.
mad schrieb:Och Mensch Leute. Es ist dem Vermieter doch scheiß egal was in dem jeckischen Gesetz steht.nö eigentlich nicht - zumal wie gesagt der bundesgerichtshof katzen ja eben NICHT als kleintiere betrachtet und das urteil klar ist, dass man nämlich katzenhaltung verbieten darf.