@Thalassa ich hab in den mietverträgen sogar stehen dass aquarien aber einer bestimmten grösse vom vermieter genehmigt werden müssen - aus gutem grund...
das problem bei solchen "inidividualklauseln" ist aber immer, dass man dabei den mieter nicht benachteiligen darf, weshalb die meisten davon natürlich ungültig sind.
bezüglich tierhaltung gibts irrwitzig viele unterschiedliche urteile - meist von irgendwelchen amtsgerichten. das "aktuelle" BGH-urteil ist aber zum einen nicht wirklich aktuell, zum anderen ging's darin eigentlich um was völlig anderes, nur wurde der teil, in dem es bestätigt hat dass die haltung von hunden und katzen verboten werden darf, eben immer wieder abgelöst zitiert.
kleintierhaltung darf man nicht verbieten (ausser es fühlt sich jemand belästigt, was durchaus passieren kann wenn's anfängt zu stinken), das ist immerhin klar.
grundsätzlich würde ich aber wie gesagt JEDEM empfehlen sich auf einen anti-tierhaltungs-mietvertrag nur dann einzulassen, wenn man wirklich keine tiere halten möchte, denn der ärger mit dem vermieter ist vorprogrammiert (wenn er doch schon extra reinschreibt dass er keine tierhaltung haben möchte). und wenn der vermieter schon sauer ist, wird er sicherlich ganz scharfe augen für jeden auch noch so kleinen kratzer bekommen, jeglichen verstoss gegen hausordnung (z.b. schuhe im treppenhaus) abmahnen, jegliches menschliche versagen (z.b. kehrwoche nicht gründlich und pünktlich oder gar am falschen tag, müll nicht richtig sortiert usw.) sofort bemängeln usw. - und irgendwann hat er dann zwangsläufig genug abmahnungen geschrieben damit er so oder so kündigen kann.
kein normaler mensch kann sich immer zu 100% korrekt verhalten - und entsprechend wird jemand der sucht, auch was finden...