@rooky Quelle: Internet ^^
Bundesländer ohne gesetzliche Regelung:
Baden-Württemberg, Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt
Bundesländer mit gesetzlicher Regelung:
Bayern: Die Haltung eines gefährlichen Tieres bedarf in Bayern der Erlaubnis der Gemeinde. Die Erlaubnis wird nur erteilt, wenn der Antragsteller ein berechtigtes Interesse nachweist, gegen seine Zuverlässigkeit keine Bedenken bestehen und Gefahren für Leben, Gesundheit oder Besitz nicht bestehen.
Berlin: Verbot der Haltung von bestimmten gefährlichen Reptilien wie Krokodilen, Giftnattern oder Skorpionen. Für folgende, weniger gefährliche Reptilien gibt es Ausnahmegenehmigungen (bei Sachkunde, Zuverlässigkeit, art- und verhaltensgerechter Unterbringung): Warane, Riesenschlangen, Schnappschildkröten.
Bremen:Grundsätzliches Verbot der Haltung von gefährlichen Reptilien. Ausnahmegenehmigungen können von den Ortspolizeibehörden erteilt werden, wenn z. B. keine Gefahren für den Halter bestehen und das Tier ausbruchsicher untergebracht ist.
Hamburg: Die Haltung gefährlicher Reptilien wird zukünftig unter Erlaubnisvorbehalt stehen. Halter, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Gefahrtiergesetzes bereits gefährliche Reptilien gehalten haben, haben bis 2014 die Möglichkeit, sich die Haltung ihrer Tiere genehmigen zu lassen. Danach gilt die Haltung ohne behördliche Genehmigung als Verstoß gegen das Gefahrtiergesetz.
Hessen: Ein generelles Verbot der Haltung gefährlicher Reptilien in Privathaltung. Ausnahmen sind nicht erlaubt. Eine vollständige Verbotsliste der gefährlichen Reptilien ist über das Regierungspräsidium Darmstadt erhältlich.
Niedersachsen: Eine Gefahrtier-Verordnung verbietet die private Haltung von z. B. Giftschlangen, tropischen Giftspinnen, Giftechsen und giftigen Skorpionen. Ausnahmen werden genehmigt, wenn keine Gefahr für Dritte entsteht und Gegenmittel bereitstehen.
Schleswig-Holstein: Es besteht ein Verbot von Tieren wild lebender Art, die Menschen lebensgefährlich werden können, darunter auch Reptilien wie Krokodile und Giftschlangen, giftige Spinnen oder Skorpione. Ausnahmen für Privatpersonen werden nicht zugelassen.
Thüringen: Das „Gesetz zum Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Tieren“ enthält eine Verbotsliste für gefährliche Reptilien in Privathaltung, darunter Vipern, Giftschlangen und Skorpione. Ausnahmegenehmigungen werden nur erteilt, wenn Halter Sachkunde, Zuverlässigkeit und Haftpflichtversicherung nachweisen können.