@Luna100 Luna100 schrieb:Ähm die Fassade ist auch nicht in Ordnung ....
die fassade berechtigt dich aber nicht zum mindern oder fristlos kündigen.
die sah sicher auch vor 4 jahren nicht wirklich besser aus als jetzt, oder? da gilt dann "gemiete wie gesehen".
und übrigens ist das - wen wundert's in dieser konstellation noch - sache des hausverwalters, da gemeinschaftseigentum... derselbe der sich auch um die fenster hätte kümmern müssen und das offensichtlich nicht getan hat...
@Luna100 Luna100 schrieb:Ich weiß nicht ob das die Fassade ist aber wen es wirklich viel Regend kommt Wasser in den Fahrrad Keller und in den Normalen Keller
hast du den keller gemietet? oder den fahrradkeller? nein?
dann ist das auch kein minderungsgrund.
abgesehen davon tippe ich mal dass die kellerfenster in noch schlechterem zustand sein dürften als die wohnungsfenster und dort das wasser einfach direkt reinläuft.
und übrigens ist das - wen wundert's in dieser konstellation noch - sache des hausverwalters, da gemeinschaftseigentum... derselbe der sich auch um die anderen fenster hätte kümmern müssen und das offensichtlich nicht getan hat...
Luna100 schrieb:Und bei uns ist schon mehr fach ein Rohr geplatzt
das kommt leider immer mal wieder vor, sogar in neubauten.
wie war das, bei euch war die heizung kaputt? war's dann so kalt dass wasserrohre eingefroren und geplatzt sind oder war's einfach 'ne frage des alters?
wenn bei dir weiterhin alles funktioniert hat kein grund zu mindern.
wenn natürlich schäden bei dir entstanden sind oder du irgendwas nicht mehr benutzen konntest dann ist klar dass du mindern kannst bis das wieder in ordnung gebracht wurde. taggenau. und nicht rückwirkend.
mein letzter rohrbruch war hier bei mir, ein rohr von 1954 das einfach eines natürlichen todes aufgrund alters gestorben ist. zum glück an einer stelle an der die auswirkungen minimal waren, da lief halt 'ne menge wasser ins erdreich bzw. den felsen drunter und im gewölbekeller kam's erstmal hoch, aber nicht so dass es wirklich schäden erzeugt hätte.
wie alt ist denn das haus? sind die leitungen auch über 50 jahre alt? dann musste dich nicht wundern, dann sind sie fällig.
steig- und abwasserleitungen sind in einer WEG aber gemeinschaftseigentum. und da wären wir wieder bei: sache des hausverwalters, da gemeinschaftseigentum... derselbe der sich auch um die fenster hätte kümmern müssen und um die fassade und das offensichtlich nicht getan hat...