@KFB Inzwischen ist das bestimmt schon 7 oder 8 jahre her, aber auch damals hätte ich nichts unternehmen können. Es war ja kein Interesse da.
Dazu habe ich etwas gefunden:
Wenn Sie verletzte, tote oder verwaiste Wildtiere an sich
nehmen, die dem Jagdrecht unterliegen, müssen Sie dies
unverzüglich dem zuständigen Jäger oder der örtlichen
Polizeidienststelle melden, ansonsten machen Sie sich der
Wilderei strafbar.
Derjenige, der das Tier der Natur entnimmt, ist zu der Mel-
dung verpflichtet, nicht etwa ein behandelnder Tierarzt
oder eine Stelle, bei der das Tier abgegeben wird.
Den zuständigen Jäger hat meine Meldung nicht interessiert. Mein Vater ist ebenfalls Jäger. Er meinte das verwaiste Jungfüchse in den meisten Fällen erschossen werden, das wollte ich dem Tier ersparen.
Im Urlaub habe ich mal einen Sturmvogel gefunden. Den wollte auch niemand. Weder die Polizei, noch die Feuerwehr, kein Tierarzt in der Umgebung und auch kein Tierschutzverein fühlte sich zuständig. Ich habe den riesigen Vogel mit Hilfe von freundlichen Eisdielenbesitzern in einen großen Karton gebracht und in eine etliche Km entfernte Wildtierstation gefahren. Über meinen Besuch war man dort nicht gerade begeistert und am nächsten Tag war der Vogel laut Anfrage angeblich tot. -.-